Im Gesamtvorstand wird die ehrenamtliche Arbeit der Mitglieder aus den Initiativkreisen und den Betriebsgruppen zusammengeführt.

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 25.10.08 in Göttingen wurde der Vorschlag zur Regelung einer Richtlinie für die Bildung des Gesamtvorstands wie folgt verabschiedet:

Der Gesamtvorstand besteht aus dem Bundesvorstand und weiteren 15 Beisitzern, die entsprechend den nachfolgenden Richtlinien (gemäß Satzung §19,2) vom Bundesvorstand ernannt werden:

Die Sprecher der Initiativkreise Seminare, Sucht und News sind aufgrund ihrer thematischen Bedeutung stets Beisitzer im Gesamtvorstand.

Die restlichen 12 Sitze werden zwischen den Mitgliederversammlungen in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

In jeder Mitgliederversammlung können alle IK Sprecher (außer siehe 1) sich um einen der Sitze bewerben. Die Mitgliederversammlung entscheidet in einer geheimen Abstimmung über die Besetzung der 12 Plätze.
Der Gesamtvorstand hat u.a.folgende Aufgaben:

  • Beratung des Bundesvorstands
  • Förderung der Arbeit in den Betriebsgruppen und Initiativkreisen
  • Erörterung von Sachthemen und Ausarbeitung von Stellungnahmen
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