Sowohl der Betriebsrat als auch insbesondere die Schwerbehindertenvertretung haben sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen im Betrieb einzusetzen. Das SGB IX, das durch das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz zahlreiche Änderungen erfahren hat, bildet die gesetzliche Grundlage für diese Aufgabe. Den Teilnehmern wird das für die betriebliche Praxis erforderliche Wissen nach dem neuen Gesetzesstand vermittelt.

749,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien

2 Tage
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

Die Teilnehmer

  • lernen die gesetzlichen Grundlagen kennen.
  • werden mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Betriebsrats im Schwerbehindertenrecht bekannt gemacht.
  • lernen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung kennen.
  • erhalten Hinweise für die praktische Arbeit im Betrieb

Inhalt

  • das SGB IX und tangierende Gesetze;
  • insbesondere auch die Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Vertrauensperson
  • Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Betreuung des geschützten Personenkreises

 

 

Termine

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Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen
  • Kandidaten für die Wahl zur Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen

Voraussetzungen

keine

Anerkennung

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

Teilnehmer

5-20 Teilnehmer

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