In Zeiten der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse nimmt die Arbeitnehmerüberlassung eine herausragende Rolle ein. Die Anforderungen der Flexibilität der Arbeit im Betrieb gehören verstärkt zum Tagesgeschäft der Arbeitnehmervertretungen. Die rechtliche Situation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) stellt Betriebsräte in zunehmendem Maße vor sich ständig verändernde Herausforderungen.
680,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
10% Ermäßigung ab 3 Personen pro Betrieb und Termin
2 Tage
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr
Auf Anfrage
Ziele
Die Teilnehmer sollen
- Basisinformationen über das Thema Zeitarbeit/ Personaldienstleistung erhalten
- die Auswirkungen kennen lernen
- ihre Teilnahme am Prozess beim Einsatz von Personal i.S.d. AÜG erlernen
- Hintergründe erlangen
Inhalt
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Informationen über den Faktor „Flexible Arbeit“ in Unternehmen
- Hintergründe
- Betrachtung anderer europäischer Länder
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats
- Tipps und Ratschläge
- Innerbetrieblicher Umgang mit Fremdpersonal i.S.d. AÜG
Termine
Keine Termine gefunden
Zielgruppe
- Betriebsräte und Ersatzmitglieder
- Interessierte Arbeitnehmer
Voraussetzungen
keine
Anerkennung
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss
Teilnehmer
5-20 Teilnehmer