Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz.
Die Einrichtung eines internen Meldesystems, bei dem die Rechte aller Beteiligten ausreichend gewahrt werden, wird zur Pflicht und der Betriebsrat bestimmt mit!
In unserem 2stündigen Online-Crash-Kurs erfahren Sie alles, was Sie als Betriebsrat wissen müssen.
online
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Ziele
Inhalt
Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsrahmen und Hintergrund
-Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetzes
-Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle
-Umsetzungsfristen und Bußgeldtatbestände
-Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldesystems
-Schutz vor Repressalien
-Haftung bei falschen Meldungen
-Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung eines Meldesystems
Termine
Zielgruppe
Betriebsräte und Ersatzmitglieder
Voraussetzungen
keine
Anerkennung
nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss
Teilnehmer
5-15 Teilnehmer