Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz.

Die Einrichtung eines internen Meldesystems, bei dem die Rechte aller Beteiligten ausreichend gewahrt werden, wird zur Pflicht und  der Betriebsrat bestimmt mit!

In unserem 2stündigen Online-Crash-Kurs erfahren Sie alles, was Sie als Betriebsrat wissen müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

199,00 €
(zzgl. MwSt.)

online

14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

 

 

 

Inhalt

Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtsrahmen und Hintergrund

-Vorstellung des Hinweisgeberschutzgesetzes

-Pflicht zur Einrichtung interner und externer Meldekanäle

-Umsetzungsfristen und Bußgeldtatbestände

-Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldesystems

-Schutz vor Repressalien

-Haftung bei falschen Meldungen

-Informations- und Mitbestimmungsrechte bei der Einrichtung eines Meldesystems

 

Zielgruppe

Betriebsräte und Ersatzmitglieder

Voraussetzungen

keine

Anerkennung

nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

Teilnehmer

5-15 Teilnehmer

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