KOSTENLOS FÜR ALLE TEILNEHMER
ZIELE
Die Teilnehmer
- lernen die gesetzlichen Grundlagen kennen.
- werden mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Betriebsrats im Schwerbehindertenrecht bekannt gemacht.
- lernen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung kennen.
- erhalten Hinweise für die praktische Arbeit im Betrieb
INHALT
- das SGB IX und tangierende Gesetze;
- insbesondere auch die Vorschriften zum Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Vertrauensperson
- Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
- Betreuung des geschützten Personenkreises
ZIELGRUPPE
- Betriebsräte
- Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen
- Kandidaten für die Wahl zur Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen
VORAUSSETZUNGEN
keine
ANERKENNUNG
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss
SEMINARZEITEN
2 Tage
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr