Die Mitgliederversammlung ist u.a. für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Beschlussfassung über die Einrichtung oder Auflösung eines Solidaritätsfonds sowie die Verwendung der Mittel des Solidaritätsfonds
- Genehmigung des vom Bundesvorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr
- Beschlussfassung über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Bundesvorstands
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
Jedes Mitglied ist berechtigt, an der jährlichen Bundesmitgliederversammlung teilzunehmen.