Betriebliche Mitbestimmung -
Mehrwert für Alle!

In vielen deutschen Unternehmen haben Arbeitgeber und Betriebsräte eigenständige Regelungen für sich gefunden, weil sie betriebliche Lösungen tariflichen Vereinbarungen vorziehen. Am 4. Februar 1920 trat das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft. Es wurde unter großen Opfern erstritten. Fast in Vergessenheit geraten sind heute die Ereignisse während der Verhandlungen zu diesem Gesetz: Demonstrationen voller Gewalt und Aggression, die letztlich sogar zur Verhängung des Ausnahmezustands führten.

Das Betriebsrätegesetz basierte auf der Überzeugung und dem Glauben an mündige, selbstbewusste Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bisherige Industrieuntertanen wurden zu Industriebürgern, die aktiv am Arbeitsleben teilnehmen und die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mitwirken bzw. mitbestimmen können. Die Tarifvertragsparteien- Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – beharren seit Jahrzehnten auf Branchentarifverträgen, die teilweise keinen Spielraum für betriebliche Ausgestaltungen lassen. Das Betriebsverfassungsgesetz, Nachfolger des Betriebsrätegesetzes, gibt Arbeitgebern und Betriebsräten – mehr oder weniger zaghaft – die Möglichkeiten vor Ort betriebliche Lösungen zu diskutieren und zu finden, die für alle Beteiligten einen Mehrwert haben: für den Betrieb, den Arbeitgeber und damit auch den Arbeitnehmer.

Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger versteht sich als unabhängige Vertretung einer modernen Arbeitnehmerschaft, für die betriebliche Lösungen im Vordergrund stehen. Wir haben den Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2017 ins Leben gerufen, um an diejenigen zu erinnern, die 1920 für die gleichen Ziele gekämpft haben wie wir heute: selbstbewusste Arbeitnehmer, die betriebliche Lösungen in vertrauensvollerZusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zum Wohle der Betriebe und der Arbeitnehmer aushandeln. 

Wir stellen deshalb 10 Thesen zur betrieblichen Mitbestimmung zur Diskussion, denn wir sind überzeugt, dass das Modell der betrieblichen Mitbestimmung ein Erfolgsmodell ist. Aus ihnen ist erkennbar, wofür die AUB auch in den nächsten Jahren stehen wird und welchen Weg wir in Zukunft einschlagen werden in einer Tradition, der wir uns verpflichtet fühlen: der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben.

Videos zur betrieblichen Mitbestimmung:

Pressemitteilungen zur betrieblichen Mitbestimmung:

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