Dieses Seminar vermittelt Ihnen das arbeitsrechtliche Basiswissen für eine erfolgreiche Betriebsratstätigkeit. Um sicher agieren zu können, wird Ihnen aufgezeigt, wie sich Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge zueinander verhalten. Um zu wissen, wie der Hase läuft, erhalten Sie einen Überblick von der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis bis hin zu dessen Beendigung. Durch die Teilnahme an einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht erleben Sie das Arbeitsrecht hautnah.

1.299,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien und Rahmenprogramm

4 Tage (Mo – Fr)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

Die Teilnehmer werden

  • sich Kenntnisse aus dem Individualarbeitsrecht aneignen.
  • Grundzüge der Betriebsverfassung kennen lernen, um den Aufgaben als Interessenvertreter der Belegschaft gerecht zu werden.

Inhalt

  • Das Arbeitsrecht in unserem Rechtssystem
  • Entwicklung und Teilgebiete des Arbeitsrechts
  • Rechtliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses
  • Die Rangordnung arbeitsrechtlicher Bestimmungen
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers, Versetzung des Arbeitnehmers
  • Allgemeiner Kündigungsschutz; Abmahnung
  • Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats insbes. bei Einstellung, Versetzung und Kündigung
  • Aktuelles

Betriebliche Suchtprävention

  • Erkennen der Alkoholkrankheit
  • Richtige Vorgehensweise im Betrieb
  • Korrekte Handlungsweise des BR
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Interventionskette)

Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht

Informationen

 

Ihr Vorteil:
Nach der Teilnahme eines Grundlagenseminars hilft unser Betriebsratscoach kostenlos bei der praktischen Betriebsratsarbeit
vor Ort.

Zielgruppe

  • Neu gewählte Betriebsräte und Ersatzmitglieder
  • Interessierte Arbeitnehmer

Voraussetzungen

BRS 1, BRS 2 oder vergleichbare Kenntnisse

Anerkennung

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

Teilnehmer

5-20 Teilnehmer

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