Der Umweltschutz ist im BetrVG an verschiedenen Stellen erwähnt, ist aber keine Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat kann zwar Vorschläge dazu machen, der Arbeitgeber braucht aber nicht darauf einzugehen.
Trotzdem können Betriebsräte beim Klima- und Umweltschutz im Betrieb aktiv werden und etwas erreichen. Z.B kann er dafür sorgen, dass in der Kantine kein Einweggeschirr mehr verwendet wird. Oder sie können nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG über Verbesserungsvorschläge zum Umweltschutz verhandeln. Auch beim Jobticket oder Betriebs-Fahrrad lassen sich Klima- und Umweltschutz fördern.
Was man verlangen und vielleicht sogar durchsetzen kann, hängt auch von der jeweiligen Branche ab. Im Dienstleistungsbetrieb und in der Verwaltung sind andere Ideen gefordert als z.B. in der Metallindustrie. Themen wie die Heizung mit Kohle oder die Einsparung von Energie können aber z.B. auch im Wirtschaftsausschuss angesprochen werden. Letztlich ist es ja auch eine Frage der Unternehmenskultur, wie weit sich ein Unternehmen in diesem Bereich engagieren will. Auch diese darf ein Betriebsrat auf der Ebene der Beratungsrechte einfordern.