Was ändert sich im Jahr 2026 für Arbeitnehmer? Kurz gesagt: Das kommende Jahr bringt teils höhere Löhne, neue Steuerregeln, mehr Rentenansprüche – aber auch steigende Sozialabgaben und mehr Pflichten bei der Erfassung der Arbeitszeit.
Neues Jahr, neue Regeln: Mehrere Reformen werden im Jahr 2026 gleichzeitig greifen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich, die Minijob-Grenze zieht mit. Die Vorsorgepauschale wird neu berechnet und kann Ihr Netto-Gehalt verändern. Parallel steigen die Sozialversicherungsgrenzen und voraussichtlich auch die Krankenkassenbeiträge.
In der Rente startet die geplante Aktivrente, dazu kommt eine voraussichtliche Rentenerhöhung zur Jahresmitte. Im folgenden Artikel finden Sie einen Überblick und detaillierte Informationen zu all diesen Themen.
Inhalt
- Was ändert sich 2026 für Arbeitnehmer? Das Wichtigste im Überblick
- Welcher neuer Mindestlohn 2026 gilt und was bedeutet das für Minijobs?
- Wie wirkt sich die Vorsorgepauschale 2026 auf Ihr Nettogehalt aus?
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: Bleibt die Werbungskostenpauschale gleich?
- Rente 2026 – was ändert sich für Beschäftigte und Rentner?
- Was bedeutet die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 2026 für Sie?
- Steigen 2026 die Beiträge zur Krankenversicherung und Sozialversicherung?
- Fazit
Was ändert sich 2026 für Arbeitnehmer? Das Wichtigste im Überblick
Das Wichtigste auf einen Blick: Fünf großen Themenbereiche werden Arbeitnehmer im Jahr 2026 mehr oder weniger betreffen:
1. Lohn und Minijobs
- Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.
- Die Minijob-Grenze passt sich automatisch an und steigt voraussichtlich auf 603 Euro pro Monat.
2. Steuern und Lohnabrechnung
- Die Vorsorgepauschale 2026 wird neu geregelt. Statt eines Mindestbetrags zählen künftig Ihre tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge. Das kann Ihr Netto-Gehalt beeinflussen.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 (Werbungskostenpauschale) bleibt nach aktuellem Stand bei 1.230 Euro.
3. Rente und Weiterarbeit im Alter
- Ab Juli 2026 sollen die gesetzlichen Renten voraussichtlich um etwa 3,7 Prozent steigen. Das berichtet der Sozialverband Deutschland.
- Mit der Aktivrente sollen Rentner:innen ab dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können, wenn sie weiterarbeiten.
4. Arbeitszeiterfassung
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht rechtlich bereits heute. Ab 2026 wird sie mit einem eigenen Zeiterfassungsgesetz und verstärkten Kontrollen noch verbindlicher und stärker digital umgesetzt.
5. Sozialversicherung und Krankenkassen
- Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung steigen. Das Bundeskabinett hat diese Änderungen bereits beschlossen.
- Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung liegt 2025 bei 2,5 Prozent und steigt im Jahr auf 2,9 Prozent. Das erklärt die Techniker Krankenkasse.
Welcher neuer Mindestlohn 2026 gilt und was bedeutet das für Minijobs?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde, in einer zweiten Stufe ist zum 1. Januar 2027 eine weitere Anhebung auf 14,60 vorgesehen.
„Für Beschäftigte im unteren Lohnsegment ist die Anpassung sicherlich ein positiver Aspekt. Für Arbeitgeber steigen allerdings im selben Maß die Personalkosten“, kommentiert der AUB-Vorstandsvorsitzende Rainer Knoob: „Zudem bleibt abzuwarten, inwieweit die Erhöhung des Mindestlohns auch zu Preiserhöhungen beispielsweise im Handel und in der Gastronomie führen wird und somit wiederum alle Verbraucher belastet.“
AUB fordert: Niedrige Gehälter steuerlich entlasten
Weiter unterstreicht Rainer Knoob: „Hinzu kommt die Steuerprogression, die einen Großteil der Lohnerhöhung im Niedriglohnbereich direkt wieder auffrisst. Viel wirksamer wäre aus AUB-Sicht die dringend notwendige Reform der Steuertarife, von der gerade niedrige Einkommen viel mehr profitieren könnten als von der Anpassung des Mindestlohns.“
Seit 2023 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs – von aktuell 556 Euro auf 603 Euro pro Monat.
Wie wirkt sich die Vorsorgepauschale 2026 auf Ihr Nettogehalt aus?
Die Vorsorgepauschale 2026 wird grundlegend neu geregelt. Bisher gab es eine pauschale Mindestvorsorgepauschale. Ab 2026 zählen nur noch Ihre tatsächlich gezahlten Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das macht die Berechnung genauer, kann aber dazu führen, dass manche Beschäftigte etwas mehr Lohnsteuer zahlen.
Was ist die Vorsorgepauschale überhaupt?
Die Vorsorgepauschale ist ein Element der Lohnsteuerberechnung. Sie soll sicherstellen, dass Ihre Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und künftig auch Arbeitslosenversicherung) bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Sie wirkt wie eine Art „Vorschuss“ auf die späteren Steuervergünstigungen für Vorsorgeaufwendungen.
Was ändert sich bei der Vorsorgepauschale 2026 konkret?
Die wichtigsten Punkte:
1. Abschaffung der Mindestvorsorgepauschale
Bisher galt: Es wurden mindestens 12 Prozent des Bruttolohns als Vorsorgepauschale angesetzt, begrenzt auf 1.900 Euro bzw. 3.000 Euro in Steuerklasse III – selbst wenn Ihre tatsächlichen Beiträge niedriger waren. Ab 2026 entfällt diese Mindestgrenze.
2. Tatsächliche Beiträge statt Pauschalbeträge
Künftig werden Ihre real gezahlten Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung elektronisch übermittelt und direkt in die Berechnung einbezogen.
3. Einbeziehung der Arbeitslosenversicherung
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. Arbeitgeber müssen diese Beiträge künftig auch auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen. Das berichtet unter anderem die IHK Reutlingen.
Wer gewinnt, wer verliert durch die Vorsorgepauschale 2026?
- Profitieren können vor allem Beschäftigte mit hohen Sozialversicherungsbeiträgen (zum Beispiel Gutverdienende, privat Krankenversicherte mit hohen Prämien, Beschäftigte mit hohem Zusatzbeitrag). Sie können steuerlich stärker entlastet werden.
- Nachteile drohen Beschäftigten, die bisher stark von der alten Mindestvorsorgepauschale profitiert haben, etwa mit niedrigen Einkommen oder vergleichsweise geringen Beiträgen. Hier kann das zu etwas mehr Lohnsteuer führen.
Rainer Knoob: „Das hier direkt niedrige Einkommen wieder belastet werden, ist aus Sicht der AUB ein höchst fragwürdiges Unterfangen.“
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026: Bleibt die Werbungskostenpauschale gleich?
Der klassische Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 (Werbungskostenpauschale) bleibt nach aktuellem Stand bei 1.230 Euro pro Jahr. Sie müssen dafür keine Belege einreichen, das Finanzamt berücksichtigt diesen Betrag automatisch. Auf diese vorteilhafte Möglichkeit weist Finanztipp hin.
Was bedeutet der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Sie?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist der Mindestbetrag an Werbungskosten, der ohne Nachweise von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Er soll typische berufsbedingte Kosten abdecken, zum Beispiel:
- Arbeitsweg (Pendlerpauschale)
- Arbeitsmittel (zum Beispiel Laptop, Werkzeuge, Fachliteratur)
- Berufskleidung, Fortbildungskosten usw.
Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind als 1.230 Euro, sollten Sie diese in der Steuererklärung angeben und mit entsprechenden Belegen nachweisen können.
Gibt es 2026 weitere steuerliche Entlastungen rund um den Arbeitsweg?
Für viele Pendler eine wichtige Information: Die Entfernungspauschale soll ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen. Darüber berichtet das Handwerksblatt. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Ziel ist eine gleichmäßigere Entlastung. Rainer Knoob sagt: „Dies ist eine faire Lösung, gerade im Interesse einer Gleichbehandlung aller Arbeitnehmenden.”
Rente 2026 – was ändert sich für Beschäftigte und Rentner?
In der Rente wird 2026 gleich mehrere wichtige Veränderungen geben. Geplant sind eine Rentenanpassung um rund 3,7 Prozent zur Jahresmitte sowie die Einführung der Aktivrente, mit der Sie im Rentenalter bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Zudem soll das Rentenniveau von 48 Prozent über 2025 hinaus stabilisiert werden.
Wie hoch fällt die Rentenerhöhung 2026 aus?
Nach den aktuellen Prognosen und Entwürfen zum Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sollen die Renten ab 1. Juli 2026 um rund 3,7 Prozent steigen.
Rechenbeispiele zur Rentenerhöhung 2026:
- 1.000 Euro Bruttorente würden auf etwa 1.037 Euro steigen.
- 1.500 Euro Bruttorente würden auf rund 1.555 Euro wachsen.
Die endgültige Höhe wird wie immer im Frühjahr 2026 festgelegt. Grundlage sind die Lohnentwicklung und die gesetzliche Rentenformel.
Rente 2026 – was ändert sich für Beschäftigte im Erwerbsleben?
Auch für diejenigen, die noch lange nicht in Rente sind, sind die Rentenreformen relevant:
- Das Rentenniveau von 48 Prozent soll über 2025 hinaus bis 2031 gesetzlich abgesichert werden.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung steigen, sodass Gutverdienende auf einen größeren Einkommensanteil Beiträge zahlen.
Das stärkt langfristig Ihre Rentenansprüche, sorgt aber aktuell für höhere Abzüge bei höheren Einkommen.
Was bedeutet die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung 2026 für Sie?
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt es rechtlich schon heute. 2026 wird sie durch ein eigenes Zeiterfassungsgesetz und strengere Aufsicht faktisch deutlich sichtbarer. Für Sie als Arbeitnehmer heißt das: Ihre Arbeitszeiten – auch im Homeoffice – müssen vollständig und verlässlich dokumentiert werden. Darauf weist unter anderem die AOK hin.
Worauf beruht die Pflicht zur Zeiterfassung?
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert seit 2019 ein objektives, verlässliches und zugängliches System, mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen.
- Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2022 entschieden, dass diese Pflicht bereits jetzt über das Arbeitsschutzgesetz gilt.
Ein neues Zeiterfassungsgesetz 2026 soll diese Pflicht in einem eigenen Gesetz konkretisieren. Entwürfe sehen vor, dass Arbeitszeiten elektronisch, zeitnah und manipulationssicher festgehalten werden. Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren, Ziel ist jedoch eine Umsetzung ab 2026.
Was heißt das für Ihren Arbeitsalltag?
- Dokumentation ist Pflicht: Beginn, Ende und Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden, inklusive Überstunden.
- Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich: Auch wenn Sie flexibel arbeiten, muss die tatsächliche Arbeitszeit dokumentiert werden. Vertrauen ersetzt nicht die Pflicht zur Aufzeichnung.
- Homeoffice und mobiles Arbeiten sind eingeschlossen: Die Vorgaben gelten unabhängig vom Arbeitsort.
Steigen 2026 die Beiträge zur Krankenversicherung und Sozialversicherung?
Ja, viele Beschäftigte werden 2026 höhere Beiträge zur Krankenversicherung und Sozialversicherung leisten. Die Beitragsbemessungsgrenzen in Renten- und Krankenversicherung steigen, der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Einzelne Krankenkassen können darüber hinausgehen.
Was ändert sich bei den Berechnungsgrößen in der Sozialversicherung 2026?
Die Bundesregierung passt die Rechengrößen jedes Jahr an die Lohnentwicklung an. Für 2026 sind unter anderem geplant:
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West/Ost einheitlich)
Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 Euro monatlich (bisher 8.050 Euro).
Kranken- und Pflegeversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro monatlich (bisher 5.512,50 Euro).
- Versicherungspflichtgrenze: 6.450 Euro monatlich bzw. 77.400 Euro jährlich (wichtig für den Wechsel in die private Krankenversicherung).
Für Gutverdienende bedeutet das: Ein größerer Teil des Gehalts ist beitragspflichtig. Das erhöht die monatlichen Abzüge, steigert aber auch die späteren Rentenansprüche. Über die Details berichtet die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
Steigen 2026 die Krankenkassenbeiträge?
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus:
- dem einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen)
- plus einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Der zulässige Zusatzbeitragssatz wurde für 2026 vom Gesetzgeber auf 2,9 Prozent festgelegt. Jede Krankenkasse setzt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Krankenkassen und Verbände warnen, dass viele Kassen wegen steigender Kosten ihre Beiträge 2026 anheben müssen.
Tipp: Wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Fazit: Individuellen Anspruch auf Weihnachtsgeld prüfen
Das Jahr 2026 bringt für Arbeitnehmer eine Reihe von Änderungen mit sich. Für Sie heißt das: Schauen Sie 2026 genauer auf Ihre Lohnabrechnung. Prüfen Sie, ob sich ein Krankenkassenwechsel lohnt, ob Sie mit Ihren Werbungskosten über den Pauschbetrag kommen und welche Auswirkungen die Änderungen bei Renten- und Sozialversicherungsbeiträgen für Ihre Finanzen haben.
Es sind noch Fragen offen? Die AUB Geschäftsstelle ist gerne jederzeit für Sie da.