Die Zusage ist da und die Freude ist groß. Endlich haben Sie den Bewerbungsprozess gemeistert und halten das Angebot für Ihren neuen Traumjob in den Händen. Doch bevor Sie den Sekt öffnen, liegt da noch ein Stapel Papier auf Ihrem Tisch: der Arbeitsvertrag.

Viele Arbeitnehmer überfliegen dieses Dokument nur, schauen kurz auf das Gehalt und die Urlaubstage und setzen dann ihre Unterschrift darunter. Das ist verständlich, denn juristisches Deutsch ist oft schwer verdaulich und ermüdend.

Doch Vorsicht ist geboten. Ein Arbeitsvertrag regelt Ihren Alltag für die nächsten Jahre. Aus unserer Erfahrung und der Betreuung der AUB Mitglieder wissen wir, dass viele Konflikte erst Monate oder Jahre später entstehen, weil Klauseln unklar formuliert oder schlichtweg unwirksam waren.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Inhalte im Arbeitsvertrag gesetzlich vorgeschrieben sind und wo Arbeitgeber Spielräume zu ihren Gunsten nutzen. Wir klären auf, worauf Sie achten müssen, was Soll- und was Kann-Inhalte im Arbeitsvertrag sind.

Inhalt

  1. Worauf muss man beim Arbeitsvertrag achten?
  2. Inhalte im Arbeitsvertrag: Welche Angaben sind Pflicht?
  3. Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag: Was gilt für Gehalt und Arbeitszeit?
  4. Wie sind Urlaub, Krankheit und Probezeit geregelt?
  5. Unwirksame Klauseln Arbeitsvertrag
  6. Checkliste zum Arbeitsvertrag: Was sind Kann-Inhalte, was Soll-Inhalte?
  7. Wie lange Arbeitsvertrag prüfen: Wie viel Zeit darf ich mir lassen?
  8. Wo kann man einen Arbeitsvertrag prüfen lassen?
  9. Mit ChatGPT Arbeitsvertrag prüfen: Was kann die künstliche Intelligenz?
  10. Fazit: Vertrauen ist gut, genaues Prüfen ist noch besser

Worauf muss man beim Arbeitsvertrag achten?

Beim Arbeitsvertrag müssen Sie beachten, dass er die rechtliche Basis Ihres Arbeitsverhältnisses bildet und dabei zwingend den Vorgaben des Nachweisgesetzes entsprechen muss.

Muss es immer ein schriftlicher Vertrag sein?

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Arbeitsvertrag immer schriftlich geschlossen werden muss, um gültig zu sein. Theoretisch wäre auch ein mündlicher Vertrag wirksam. In der Praxis ist das jedoch für beide Seiten ein Risiko, da Absprachen später kaum beweisbar sind. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Nachweisgesetz eine klare Regelung geschaffen.

Seit der Reform dieses Gesetzes im August 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Inhalte im Arbeitsvertrag schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Verstößt der Arbeitgeber dagegen, drohen ihm Bußgelder.

Ingrid Brand-Hückstädt, renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht und AUB-Rechtsexpertin, erklärt dazu: „Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das mehr Transparenz und Sicherheit. Sie haben ein Recht darauf, schwarz auf weiß zu sehen, wofür Sie sich entscheiden.“

Inhalte im Arbeitsvertrag: Welche Angaben sind Pflicht?

Achten Sie im Arbeitsvertrag zwingend darauf, dass alle wesentlichen Eckdaten wie Vertragsparteien, Beginn, Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung präzise aufgeführt sind.

Das klingt banal, dies ist aber das Fundament des Vertrages.

Zu den Pflichtangaben gehören die Namen und Anschriften beider Vertragsparteien. Auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses muss klar datiert sein. Bei befristeten Verträgen ist zudem die Angabe der Dauer unverzichtbar. Fehlt der Grund für die Befristung oder die exakte Dauer, kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen.

Arbeitsort und Tätigkeit möglichst exakt angeben

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Arbeitsort. Achten Sie darauf, dass dieser so konkret wie möglich definiert ist. Vorsicht ist bei Angaben wie „wechselnde Standorte“ geboten – es sei denn, dies ist Ihnen zuvor bewusst und Sie sind mit unterschiedlichen Einsatzorten beziehungsweise einer Reisetätigkeit einverstanden.

Auch die Tätigkeitsbeschreibung sollte nicht zu vage sein. Formulierungen wie „und andere zumutbare Tätigkeiten“ sind Standard, sollten aber nicht dazu führen, dass Sie als Vertriebsmitarbeiter plötzlich im Lager aushelfen müssen. Ingrid Brand-Hückstädt schildert: „Je genauer die Aufgaben beschrieben sind, desto schwerer kann der Arbeitgeber Ihnen später völlig fremde Tätigkeiten zuweisen.“

Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag: Was gilt für Gehalt und Arbeitszeit?

Bei finanziellen Regelungen und der Angabe der Arbeitszeit sollten Sie genau nachlesen. So muss der Vertrag die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts genau aufschlüsseln. Dazu gehören das Grundgehalt sowie Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Zudem sind Regelungen in Tarifverträgen von zentraler Bedeutung, wenn im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verwiesen wird.

Ein Tipp der Rechtsanwältin Ingrid Brand-Hückstädt: „Achten Sie auf die Fälligkeit der Auszahlung des Gehaltes. Üblich ist das Ende des Monats.“

Ein häufiger Streitpunkt sind Überstunden. Eine Klausel wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ ist in vielen Fällen unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine solche Pauschalabgeltung nur zulässig ist, wenn sie transparent und klar begrenzt ist.

Klare Regeln zur Arbeitszeit

Die Arbeitszeit muss ebenfalls konkret vereinbart sein. Achten Sie auf die Wochenstundenzahl. Gibt es Regelungen zur Schichtarbeit oder Arbeit auf Abruf? Besonders wichtig ist vielen auch das Thema Homeoffice.

Wenn Sie Wert auf das mobile Arbeiten legen, sollte dies schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert sein. Mündliche Zusagen wie „Das regeln wir ganz flexibel“ sind im Zweifelsfall nichts wert, wenn ein neuer Vorgesetzter plötzlich Präsenzpflicht anordnet.

Wie sind Urlaub, Krankheit und Probezeit geregelt?

Regelungen zu Urlaub und Krankheit im Arbeitsvertrag müssen mindestens den gesetzlichen Standards entsprechen. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage, bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Die meisten Arbeitgeber gewähren jedoch mehr, oft zwischen 25 und 30 Tagen.

Was gilt im Krankheitsfall?

Beim Thema Krankheit ist der Zeitpunkt der Meldung relevant. Gesetzliche Vorgaben verlangen ein ärztliches Attest spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag aber festlegen, dass Sie das Attest schon am ersten Tag vorlegen müssen. Ingrid Brand-Hückstädt empfiehlt: „Prüfen Sie diese Klausel, damit Sie im Krankheitsfall keine Abmahnung riskieren.“

Wie sind die Regeln zur Probezeit?

Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. In dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern der Tarifvertrag nichts anderes aussagt. Achten Sie darauf, dass die Kündigungsfrist nach der Probezeit klar geregelt ist. Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Längere Fristen sind möglich.

Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag

Nicht alles, was Sie unterschreiben, ist auch rechtlich bindend. Zu unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag gehören etwa Details, die Sie als Arbeitnehmer einseitig und unangemessen benachteiligen oder die gegen geltendes Recht verstoßen.

Wie schon oben beschrieben: Eine unwirksame Klausel, die sich dennoch immer wieder in Arbeitsverträgen findet, betrifft die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Obergrenze. Wenn Sie so etwas lesen, ist die Klausel in der Regel nichtig. „Sie müssen die Überstunden zwar voraussichtlich leisten, haben aber Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich“, erklärt Juristin Ingrid Brand-Hückstädt.

Ein weiteres Warnsignal sind zu weitreichende Klauseln in Verbindung mit Fortbildungen. Wenn der Arbeitgeber Ihre Weiterbildung zahlt, darf er Sie dennoch nicht „ewig“ ans Unternehmen binden. Die Bindungsdauer muss verhältnismäßig zu den Kosten und der Dauer der Fortbildung sein. Eine Klausel, die Sie zwingt, jeden Cent zurückzuzahlen, egal warum Sie kündigen, ist oft unwirksam. Der Grund für das Ausscheiden muss berücksichtigt werden.

Wie ist die Rechtslage bei Ausschlussfristen?

Vorsicht auch bei Ausschlussfristen (Verfallklauseln). Diese besagen häufig, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Diese Frist darf nicht kürzer als drei Monate sein. „Finden Sie dort eine kürzere Frist, ist die Klausel unwirksam“, so die Rechtsanwältin: „Das ist wichtig für Sie, wenn es nach der Kündigung Streit um ausstehendes Gehalt oder Urlaubsabgeltung gibt.“

Checkliste zum Arbeitsvertrag: Was sind Kann-Inhalte, was Soll-Inhalte?

Unsere Checkliste zum Arbeitsvertrag gibt Ihnen Orientierung auf einen Blick: Während die Soll-Inhalte das rechtlich notwendige Fundament bilden, eröffnen die Kann-Inhalte Spielräume für individuelle Vereinbarungen.

Wer diese Nuancen versteht und Soll- und Kann-Inhalte im Arbeitsvertrag präzise differenziert, stärkt seine Verhandlungsposition massiv. Hier eine Übersicht zur Orientierung:

KategorieInhaltErklärung
Soll-Inhalte (Pflicht)VertragsparteienWer stellt wen ein? Name und Anschrift sind Pflicht.
 Beginn und DauerStartdatum und ggf. Befristungsgrund.
 ArbeitsortWo wird gearbeitet?
 TätigkeitsbeschreibungWas genau ist Ihre Aufgabe?
 ArbeitsentgeltHöhe und Zusammensetzung des Gehalts.
 ArbeitszeitWochenstunden und Pausenregelungen.
 UrlaubAnzahl der Tage pro Jahr.
 KündigungsfristenWie schnell kann das Verhältnis beendet werden?
Kann-Inhalte (Verhandelbar)DienstwagenZur privaten Nutzung oder nur geschäftlich?
 HomeofficeAnspruch auf mobile Arbeitstage.
 Betriebliche AltersvorsorgeZuschüsse über das gesetzliche Maß hinaus.
 Vermögenswirksame LeistungenZusätzliches Geld vom Arbeitgeber zum Sparen.
 Weihnachtsgeld / BonusFreiwillige Sonderzahlungen.
 NebentätigkeitenGenehmigungspflicht oder nur Anzeigepflicht?

Wie lange Arbeitsvertrag prüfen: Wie viel Zeit darf ich mir lassen?

Lassen Sie sich beim Prüfen des Arbeitsvertrages nicht unter Druck setzen, sondern nehmen Sie sich mindestens ein paar Tage Zeit.

Es gibt keine Regelung, die eine maximale Bedenkzeit vorgibt. Aber: Ein seriöser Arbeitgeber weiß, dass ein Arbeitsvertrag eine wichtige Entscheidung ist. Wenn von Ihnen jedoch eine sofortige Unterschrift verlangt wird („Sonst verfällt das Angebot“), ist das ein massives Warnsignal. Ein derartiges Verhalten kann auf einen schlechten Führungsstil oder versteckte Fallen im Vertrag hindeuten.

Arbeitsvertrag in Ruhe prüfen und entscheiden

Üblich und angemessen ist eine Bedenkzeit von wenigen Tagen bis zu einer Woche. Kommunizieren Sie das offen. Sagen Sie freundlich: „Ich freue mich sehr über das Angebot. Ich werde mir den Vertrag zu Hause in Ruhe durchlesen und melde mich bis spätestens Mitte der Woche bei Ihnen.“ Das wirkt professionell und besonnen.

Fachanwältin Ingrid Brand-Hückstädt empfiehlt: „Nutzen Sie die Zeit, um den Vertrag wirklich Wort für Wort zu lesen. Vergleichen Sie das Schriftstück mit den mündlichen Absprachen aus dem Vorstellungsgespräch. Weichen womöglich Punkte davon ab? Dann haken Sie nach.“

Wo kann man einen Arbeitsvertrag prüfen lassen?

Übliche Anlaufstellen für eine Prüfung des Arbeitsvertrags sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Auch die AUB Geschäftsstelle kann Ihnen erste Fragen beantworten sowie kompetente Ansprechpartner vermitteln.

Wann empfiehlt sich die externe Überprüfung des Arbeitsvertrags?

Gerade bei komplexen Verträgen oder zum Beispiel bei Führungspositionen kann der Blick eines Experten sehr empfehlenswert sein. Fachanwälte prüfen den Vertrag rechtssicher und weisen Sie auf mögliche Risiken hin.

Tipp: Einige Rechtsschutzversicherung decken Beratungen zum Arbeitsrecht ab. Manche Tarife bieten zum Beispiel eine telefonische Beratung an. Wenn Sie über eine Versicherung verfügen, können Sie diese Leistung unverbindlich anfragen.

Rechtsschutzversicherung über die AUB Mitgliedschaft

Ein Hinweis dazu: In der AUB Mitgliedschaft ist für Sie auf Wunsch bereits eine Rechtsschutzversicherung über die ARAG Versicherung enthalten. Sie bietet unter anderem einen umfangreichen Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung. Nach einer dreimonatigen Wartezeit werden Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige übernommen.

Mit ChatGPT Arbeitsvertrag prüfen: Was kann die künstliche Intelligenz?

Beim Umgang mit allgegenwärtigen KI-Helfern wie ChatGPT oder Gemini ist gesunde Vorsicht geboten. Künstliche Intelligenz ist zwar ein Werkzeug, das Ihnen helfen kann, die juristische Sprache besser zu verstehen.

Aber: ChatGPT ist mit Sicherheit kein Anwalt. Die KI kann halluzinieren, also Dinge behaupten, die rechtlich falsch sind. Sie kennt nicht die aktuellste Rechtsprechung. Zudem ist der Datenschutz ein großes Problem.

Unsere Rechtsexpertin Ingrid Brand-Hückstädt betont: „Laden Sie niemals Ihren gesamten Arbeitsvertrag mit persönlichen Daten (Name, Adresse, Gehalt) in ein öffentliches KI-Tool hoch. Sie füttern damit die Datenbanken der Anbieter mit sensiblen Informationen.“

Fazit: Vertrauen ist gut, genaues Prüfen ist noch besser

Das Unterzeichnen eines Arbeitsvertrages bildet den Startschuss für einen neuen Lebensabschnitt. Es ist völlig normal, dass Sie sich auf den neuen Job freuen und die bürokratischen Hürden schnell hinter sich lassen wollen. Doch Ihr Arbeitsvertrag ist viel mehr als nur ein wenig Papierkram.

Nehmen Sie sich die Zeit, die Inhalte genau zu prüfen. Achten Sie auf Soll- und Kann-Inhalte im Arbeitsvertrag. Seien Sie mutig genug, unwirksame oder unfaire Klauseln anzusprechen und nachzuverhandeln. Ein guter Arbeitgeber wird Ihre Sorgfalt respektieren, denn sie zeigt, dass Sie auch im Job genau arbeiten werden.

Nutzen Sie bei Unsicherheiten Expertenwissen. Wenn Sie den Vertrag geprüft und verstanden haben, können Sie mit einem wirklich guten Gefühl unterschreiben. Und dann darf auch der Sektkorken knallen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg an Ihrem neuen Arbeitsplatz!

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