Autorin: Ute Herzog, die Menschenleserin aus Franken, ist Staatl. gepr. Betriebswirtin, Rednerin, zertifizierter Business Coach, lizenzierte Structogram®- und Triogram®-Trainerin, lizenzierte Trainerin für Stressprävention, Burnout-Beraterin und Facereaderin. In der AUB Geschäftsstelle ist sie Ansprechpartnerin für Mitglieder und unabhängige Betriebsräte, zudem gibt sie Seminare und Einzelcoachings.

Ein paar Monate raus, ohne den Job zu verlieren. Genau das macht ein Sabbatical für so viele Beschäftigte attraktiv. Reisen, eine Weiterbildung absolvieren oder einfach Luft holen, bevor der Akku ganz leer ist. Die Idee klingt überzeugend. In der Praxis hängt aber viel davon ab, welches Modell Sie wählen und was Sie vorher schriftlich mit Ihrem Arbeitgeber regeln. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es ankommt, wenn Sie Ihre Auszeit gut geplant angehen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sabbatical ist eine längere berufliche Auszeit, bei der Ihr Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Sie kündigen also nicht.
  • Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es in der Privatwirtschaft nicht. Es hängt von der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab.
  • Beim Ansparmodell bleiben Sie sozialversichert, bei unbezahltem Sonderurlaub nicht. Das macht für die Krankenversicherung und Rente einen großen Unterschied.
  • Während der Freistellung sammeln Sie keinen neuen Urlaub an. Das hat das Bundesarbeitsgericht klar entschieden.
  • Wer im Anschluss nicht zurückkehrt, sollte die Spielregeln beim Arbeitslosengeld kennen, sonst kostet die Auszeit unnötig Geld.

Inhalt

  1. Was ist ein Sabbatical? Definition und Bedeutung
  2. Welche Sabbatical-Modelle gibt es?
  3. Habe ich einen Anspruch auf ein Sabbatical?
  4. Was sind die Vor- und Nachteile eines Sabbaticals?
  5. Was bedeutet ein Sabbatical für Gehalt und Mindestlohn?
  6. Wie wirkt sich ein Sabbatical auf Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld aus?
  7. Was passiert mit dem Kindergeld während eines Sabbaticals?
  8. Wie gelingt der Wiedereinstieg nach einem Sabbatical?
  9. Wie kann ich mich nach einem Sabbatical arbeitslos melden?
  10. Fazit
  11. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Sabbatical? Definition und Bedeutung

Ein Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine planbare berufliche Auszeit von mehreren Wochen bis zu einem oder zwei Jahren, während der Ihr Arbeitsvertrag fortbesteht. „Sie steigen also nicht aus, Sie pausieren. Nach der Auszeit kehren Sie zu Ihrem Arbeitgeber zurück“, erklärt AUB-Expertin und Coach Ute Herzog.

Der Begriff stammt aus den USA. Dort nahmen sich Professoren nach mehreren Dienstjahren ein Forschungssemester, das Wort selbst geht auf das hebräische „Schabbat“ zurück, also auf Ruhe und Innehalten. Heute meint Sabbatical jede längere Freistellung vom Job, egal ob für eine Reise, ein Ehrenamt, die Familie oder eine Weiterbildung.

Wie Sie die Zeit nutzen, ist Ihre Sache. Diese Freiheit gehört zum Kern der Sache. Verbreitet ist die Idee trotzdem noch nicht überall. Einer Umfrage des ifo-Instituts zufolge bietet rund ein Viertel der Unternehmen ein Sabbatical an, genutzt wird es aber von weniger als einem Prozent der Beschäftigten. Eine Auszeit will eben gut vorbereitet sein.

Welche Sabbatical-Modelle gibt es?

Es gibt im Wesentlichen vier Sabbatical-Modelle, die sich vor allem in einem Punkt unterscheiden: Bekommen Sie während der Auszeit Geld und bleiben Sie sozialversichert? Davon hängt fast alles ab.

  • Beim Ansparmodell (auch Teilzeitmodell oder Blockmodell) arbeiten Sie eine Weile, verzichten aber auf einen Teil Ihres Gehalts. Den einbehaltenen Anteil legt Ihr Arbeitgeber als sogenanntes Wertguthaben zur Seite. In der Freistellungsphase bekommen Sie dieses Guthaben dann als Gehalt ausgezahlt. Rechtsgrundlage ist die Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV. Ihr Vorteil: Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung laufen weiter.

  • Das Zeitwertkonto funktioniert ähnlich, nur sparen Sie hier Überstunden, Boni oder Urlaubsanteile an, statt auf Ihr laufendes Gehalt zu verzichten. Beim unbezahlten Sonderurlaub ruht Ihr Arbeitsverhältnis komplett. Sie bekommen kein Geld, und nach einem Monat endet auch der Versicherungsschutz über den Betrieb. Dieses Modell passt für kurze Auszeiten von wenigen Wochen. Daneben gibt es die Brückenteilzeit nach § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz, mit der Sie Ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre befristet absenken können.

ModellGehalt in der AuszeitSozialversicherungGeeignet für
Ansparmodell (Blockmodell)reduziert, aber laufendläuft weitermehrmonatige Auszeiten
Zeitwertkonto / Langzeitkontoaus angespartem Guthabenläuft weitermittel- bis langfristig
Unbezahlter Sonderurlaubkeinesendet nach einem Monatkurze Auszeiten
Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG)anteilig zur Arbeitszeitläuft weiterdauerhafte Entlastung

Wichtig: Ein angespartes Wertguthaben muss Ihr Arbeitgeber gegen seine eigene Insolvenz absichern. Das schreibt § 7e SGB IV vor. Fragen Sie also ruhig nach, wie Ihr Guthaben geschützt ist.

Habe ich einen Anspruch auf ein Sabbatical?

In der Privatwirtschaft haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Es entsteht erst durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Anders sieht es im öffentlichen Dienst und bei Beamten aus, dort ist die Auszeit gesetzlich oder tariflich vorgesehen.

Besondere Regeln im öffentlichen Dienst

Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst öffnet § 10 Abs. 6 TVöD die Tür. Einen festen Rechtsanspruch gibt es auch hier nicht, der Arbeitgeber muss aber nach „billigem Ermessen“ entscheiden, also Ihre und die betrieblichen Interessen fair abwägen. Beamte, etwa Lehrkräfte oder Verwaltungsangestellte, können ihr Sabbatjahr nach den Beamtengesetzen der Länder beantragen, oft mit einer Anmeldung mehrere Jahre im Voraus.

Tipp: Frühzeitig auf Arbeitgeber zugehen

Als praktische Voraussetzung für ein Sabbatical gilt fast überall dasselbe: eine gewisse Betriebszugehörigkeit, ein tragfähiges Finanzierungsmodell und ein klarer Plan für Ihre Vertretung. Ute Herzog empfiehlt. „Je früher Sie das Gespräch suchen, desto eher stimmt Ihr Arbeitgeber zu.“ Gut zu wissen: Sobald die Auszeit schriftlich vereinbart ist, kann er dies nicht einfach zurückziehen.

Was sind die Vor- und Nachteile eines Sabbaticals?

Die Vorteile eines Sabbaticals liegen vor allem in Erholung, Gesundheit und einer neuen Perspektive. Die Nachteile betreffen Geld, Absicherung und die Rückkehr. Beides sollten Sie nüchtern miteinander abwägen, bevor Sie mit der konkreten Planung beginnen.

Studien deuten darauf hin, dass viele Menschen nach einer Auszeit zufriedener und motivierter sind. „Eine Pause kann einem Burnout vorbeugen, Raum für Weiterbildung schaffen oder schlicht den Kopf frei machen“, berichtet AUB-Expertin Ute Herzog von den Vorteilen. Auf der anderen Seite kostet die Zeit Geld, Ihre Rentenansprüche wachsen langsamer, und der Wiedereinstieg ist nicht immer reibungslos.

Vorteile und Nachteile eines Sabbatjahrs im Überblick

VorteileNachteile
Erholung und Vorbeugung gegen ÜberlastungFinanzieller Aufwand, oft Verzicht über Jahre
Zeit für Familie, Reise oder WeiterbildungGeringere Einzahlung in die Rentenkasse
Arbeitsplatz bleibt grundsätzlich erhaltenRückkehr auf den exakt alten Posten nicht garantiert
Neue Motivation und Ideen für den JobOrganisation der Vertretung kann schwierig sein

Was bedeutet ein Sabbatical für Ihr Gehalt und den Mindestlohn?

Ob Sie während des Sabbaticals Gehalt bekommen, hängt allein vom Modell ab. Beim Ansparmodell und beim Zeitwertkonto fließt weiter Geld, beim unbezahlten Sonderurlaub nicht. Im ersten Fall finanzieren Sie Ihre Auszeit mit Lohn, auf den Sie vorher verzichtet haben.

Gesetzlicher Rahmen für die Freistellung

Für die Freistellungsphase gibt das Gesetz einen Rahmen vor. Nach § 7 Abs. 1a SGB IV muss das ausgezahlte Entgelt „angemessen“ sein, also mindestens 70 und höchstens 130 Prozent Ihres durchschnittlichen Verdienstes der vorangegangenen zwölf Monate. Ein netter Nebeneffekt: Das angesparte Bruttogehalt versteuern Sie erst bei Auszahlung, nicht schon in der Ansparphase.

Mindestlohn und ein Sabbatical

Beim Mindestlohn lohnt sich ein zweiter Blick. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. Das Entgelt, das Ihnen in der Ansparphase tatsächlich ausgezahlt wird, darf diese Grenze nicht unterschreiten. Wer also ohnehin nahe am Mindestlohn verdient, kann nur wenig zur Seite legen. Das Ansparmodell rechnet sich vor allem für Beschäftigte mit deutlichem Abstand zur Lohnuntergrenze.

Wie wirkt sich ein Sabbatical auf Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld aus?

Während der Freistellungsphase sammeln Sie keinen neuen Urlaubsanspruch an. Das Bundesarbeitsgericht hat das mit Urteil vom 19. März 2019 (Az. 9 AZR 315/17) ausdrücklich entschieden: Ohne Arbeitspflicht entsteht kein Erholungsurlaub. Der Grundgedanke des Bundesurlaubsgesetzes (§ 3 BUrlG) ist nämlich, dass Urlaub die geleistete Arbeit ausgleichen soll.

So verändert sich Ihr Urlaubsanspruch im Sabbatical

Praktisch heißt das: Für jeden vollen Kalendermonat Ihrer Auszeit darf Ihr Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaub um ein Zwölftel kürzen. Dauert das Sabbatical ein ganzes Kalenderjahr, entsteht in diesem Jahr gar kein Anspruch. Bei drei Monaten Auszeit verlieren Sie rund ein Viertel des Jahresurlaubs.

Daraus folgt ein einfacher Tipp: Nehmen Sie Ihren Resturlaub am besten vor Beginn der Auszeit. So verlängern Sie die bezahlte Zeit und lassen keine Tage verfallen. Beim Urlaubsgeld kommt es auf Ihren Vertrag oder Tarifvertrag an. Knüpft die Zahlung an ein laufendes Gehalt an, fällt sie bei reduziertem Entgelt meist anteilig kleiner aus. Ein wichtiger Tipp: Klären Sie das am besten vorab schriftlich, dann gibt es später keine Überraschung.

Was passiert mit dem Kindergeld während eines Sabbaticals?

Kindergeld läuft während des Sabbaticals weiter, solange Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland behalten. Das ergibt sich aus § 62 Einkommensteuergesetz. Eine kurze oder mittlere Auszeit ändert daran nichts, denn Ihr Anspruch hängt am Wohnsitz, nicht an Ihrer Arbeitszeit.

Kindergeld: Das gilt bei einem Sabbatjahr im Ausland

Kniffliger wird es nur, wenn Sie für die Auszeit ins Ausland gehen. Entscheidend ist dann, ob Sie Ihre Wohnung in Deutschland so beibehalten, dass Sie sie jederzeit nutzen können. Bei einem geplanten Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr gehen die Familienkassen in der Regel davon aus, dass der inländische Wohnsitz bestehen bleibt. Geben Sie die Wohnung dagegen auf, kann der Anspruch enden.

Für Kinder gilt zusätzlich, dass sie ihren Wohnsitz im Inland, in der EU oder im EWR haben müssen. Wenn Sie mit der Familie längere Zeit weiter verreisen, sichern Sie am besten Nachweise über Ihre weiterhin genutzte Wohnung in Deutschland. Das erspart Diskussionen mit der Familienkasse.

Wie gelingt der Wiedereinstieg nach einem Sabbatical?

Der Wiedereinstieg nach einem Sabbatical gelingt am besten, wenn Sie ihn von Anfang an mitplanen. AUB-Expertin Ute Herzog erläutert dazu: „Sie haben grundsätzlich Anspruch darauf, auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren. Einen Anspruch auf exakt dieselbe Position mit denselben Aufgaben gibt es allerdings nicht.“

Genau hier liegt der häufigste Stolperstein. Bei längeren Auszeiten kann Ihre Stelle zwischenzeitlich umstrukturiert oder anders besetzt worden sein. Legen Sie deshalb idealerweise schon in der Vereinbarung fest, in welcher Funktion Sie zurückkommen und wie Ihre Vertretung organisiert wird. Ein kurzes Gespräch einige Wochen vor der Rückkehr hilft, schnell wieder in den Joballtag hineinzufinden.

Sabbatical und das Arbeitszeugnis

Sorgen um das Arbeitszeugnis sind meist unbegründet. Ein Sabbatical muss im Arbeitszeugnis nicht auftauchen, weil das Arbeitsverhältnis ja durchgehend bestand. Wird die Auszeit erwähnt, dann neutral und sachlich. Eine geplante Pause ist kein Makel, sondern oft ein Zeichen für eine gute Selbstorganisation.

Wie kann ich mich nach einem Sabbatical arbeitslos melden?

Wenn Sie nach dem Sabbatical nicht zu Ihrem Arbeitgeber zurückkehren wollen, können Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen, sofern Sie die Anwartschaftszeit erfüllen. Dafür müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Diese Zeit zählt vor allem aus der Phase vor Ihrer Auszeit.

Was bedeutet Eigenkündigung für das Arbeitslosengeld?

Ein häufiger Fehler: die Eigenkündigung. Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). In dieser Zeit gibt es kein Geld. Ein einmal erworbener Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt dagegen bis zu vier Jahre erhalten. Manche sichern ihn deshalb noch vor der Reise und nehmen ihn erst nach der Rückkehr in Anspruch. Sprechen Sie das frühzeitig mit der Agentur für Arbeit ab.

Wie wird die Höhe des Arbeitslosengeldes ermittelt?

Auch die Höhe des Geldes hängt vom Modell ab. Wer schon vor Antritt der Auszeit den Job verliert, dessen Arbeitslosengeld bemisst sich nach dem vollen Einkommen. Wer erst im laufenden Sabbatjahr entlassen wird, bekommt es nur auf Basis des reduzierten, aus dem Wertguthaben ausgezahlten Entgelts. Ein vorhandenes Wertguthaben können Sie übrigens auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, wenn dieser es innerhalb von sechs Monaten übernimmt, oder es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund führen lassen.

Ob Ansparmodell, Urlaubskürzung oder die Frage nach dem Versicherungsschutz: Bei einem Sabbatical entscheidet die Vereinbarung über alles. Die AUB steht als unabhängige Arbeitnehmervertretung an Ihrer Seite und unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen. Kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle.

Fazit

Ein Sabbatical ist kein Luxus für wenige, sondern eine planbare Auszeit, die mit dem richtigen Modell für viele Beschäftigte machbar ist. Der größte Hebel liegt in der Wahl zwischen einer bezahlten Variante mit fortlaufender Sozialversicherung und dem unbezahlten Sonderurlaub. Diese Entscheidung wirkt sich auf Gehalt, Krankenversicherung, Rente und Urlaub aus.

Wer früh plant, schriftlich vereinbart und die Punkte Urlaub, Kindergeld und Rückkehr vorab klärt, holt das Beste aus seiner Auszeit heraus. Und wer auch einen Plan B für den Fall hat, dass es nach der Rückkehr beruflich anders kommt, geht die Sache entspannt an. Eine gute Auszeit beginnt nicht erst am Flughafen, sondern viel früher am Verhandlungstisch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sabbatical

Wie lange darf ein Sabbatical dauern?

Eine feste Ober- oder Untergrenze gibt es im Gesetz nicht. Üblich sind Auszeiten zwischen einem Monat und einem Jahr. Manche Arbeitgeber ermöglichen sogar mehrjährige Modelle. Die Dauer vereinbaren Sie individuell.

Bin ich während des Sabbaticals krankenversichert?

Beim Ansparmodell und beim Zeitwertkonto ja, weil Sie weiter Gehalt aus dem Wertguthaben beziehen und damit pflichtversichert bleiben. Beim unbezahlten Sonderurlaub endet der Schutz über den Betrieb nach einem Monat, in diesem Fall müssen Sie sich selbst versichern.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical?

In der Privatwirtschaft nicht. Dort entsteht das Sabbatical nur durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Im öffentlichen Dienst und bei Beamten ist die Auszeit dagegen tariflich oder gesetzlich geregelt.

Verfällt mein Urlaub, wenn ich ein Sabbatical mache?

Für die Zeit der Freistellung entsteht kein neuer Urlaub, und der Jahresurlaub darf anteilig gekürzt werden. Bestehenden Resturlaub sollten Sie deshalb vor der Auszeit nehmen, sonst kann er verfallen.

Kann ich während des Sabbaticals nebenbei arbeiten?

Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, also gelten auch Treuepflicht und Wettbewerbsverbot. Eine Nebentätigkeit müssen Sie wie sonst auch anmelden und gegebenenfalls genehmigen lassen. In einem Konkurrenzbetrieb dürfen Sie in der Regel nicht arbeiten.

Was passiert mit meinem Wertguthaben, wenn ich den Job verliere?

Endet das Arbeitsverhältnis, können Sie das Guthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, der es innerhalb von sechs Monaten übernimmt. Alternativ führt die Deutsche Rentenversicherung Bund es weiter. Wird es ausgezahlt, fällt darauf die Versteuerung an.

Bekomme ich nach dem Sabbatical Arbeitslosengeld?

Ja, wenn Sie die Anwartschaftszeit erfüllen, also in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Bei einer Eigenkündigung droht allerdings eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Stimmen Sie das Vorgehen vorher mit der Agentur für Arbeit ab.

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