Die konstruktive Betriebs- und Sozialpartnerschaft ist ein Kernelement der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Sie stellt einen realen Mehrwert für die Arbeitnehmer und das Unternehmen dar und wirkt sich somit auf die Arbeitsplatzsicherung in der digitalisierten Arbeitswelt von morgen aus.
1.449,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten) 10 % Ermäßigung ab 3 Personen pro Betrieb und Termin
Inklusive Seminarmaterialien und Rahmenprogramm
4 Tage (Mo – Fr)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr
Ziele
- Durchsetzung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erfahren
- Umsetzung der Mitbestimmungsrechte durch BV vertiefen
- Ablauf des Verfahrens von der Einigungsstelle und vor dem Arbeitsgericht
kennenlernen
Inhalt
- Zur Wiederholung:
die Wirkungsweise der arbeitsrechtlichen Normenpyramide - Die Reichweite des Weisungsrechts des AG und die Rechte einzelner AN bei einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen und bei Erklärung einer Änderungskündigung
- Die Beteiligung des BR hierbei und bei einseitiger Vergabe von internen Stellen/Positionen durch den AG
– der betriebsverfassungsrechtliche Versetzungsbegriff
– das einzuhaltende Verfahren und die dem BR eingeräumten gesetzlichen
Widerspruchsgründe
– die Möglichkeit des BR bei fehlerhafter Beteiligung oder Nichtbeteiligung - Streichung bzw. Kürzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag und die Zulässigkeit von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten
- Die Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen
- Die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte durch BV
– Voraussetzung zum Abschluss und Verfahren einer BV
– Geltungsbereich, Geltungsdauer, Kündigung und Nachwirkung von
Betriebsvereinbarungen
– der Anspruch des BR auf Unterlassung mitbestimmungswidriger
Maßnahmen des AG - Vorgehensweise, wenn AG und BR sich nicht einigen
– hilft das Gericht oder die Einigungsstelle
– Errichtung und Zuständigkeit der Einigungsstelle
– Verfahrensablauf - Fresh-up zur Beteiligung des BR bei Einstellung und Ein- und Umgruppierung
- Das arbeitsgerichtliche Verfahren
Informationen
Zielgruppe
- Betriebsräte und Ersatzmitglieder
Voraussetzungen
e
Anerkennung
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss
Teilnehmer
5-20 Teilnehmer