Mediation ist eine bewährte Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung, die auch langfristige Betriebsratsarbeit stärkt. Sie lernen, wie der Betriebsrat als unabhängiger Vermittler nach § 84 BetrVG agiert und Streitigkeiten einvernehmlich und effektiv begleitet.
Dabei entwickeln Sie kommunikative und methodische Kompetenzen, um Spannungen frühzeitig zu erkennen und konstruktiv zu bearbeiten – auch in herausfordernden betrieblichen Situationen.

1.249,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien und Rahmenprogramm

3 Tage (Mo – Do)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

  • Rechtliche Grundlagen erfassen: Lernen Sie, wie das Betriebsverfassungsgesetz Rahmen und Aufgaben der Betriebsratsmediation definiert
  • Mediationskompetenz aufbauen: Sie erfahren, wie Sie Beschwerden in Lösungen wandeln – mit klarer Struktur und win‑win-Orientierung.
  • Verbrauchbare Gesprächstechniken anwenden: Die Phasen der Mediation, Kommunikationstechniken und emotionale Prozesse werden praktisch trainiert.
  • Konflikte nachhaltig lösen: Sie erarbeiten tragfähige Absprachen und gewährleisten Umsetzung im Betrieb.
  • Rolle als allparteilicher Vermittler stärken: Übergang von Unterstützerrolle hin zur neutralen Moderation Ihrer Kollegen

Inhalt

  •  § 84 BetrVG, Konfliktfelder im Betriebsalltag, Einsatzfelder für Betriebsräte Grundlagen der Konfliktkommunikation: Emotionen, Eskalationsstufen, Wahrnehmung und Bedürfnisse
  • Mediationsprozess: Phasenmodell, Rollenklärung, Interessen statt Positionen
  • Methoden zur Lösungsentwicklung, Vereinbarungsgestaltung und Umsetzungssicherung
  • Fallbeispiele aus der Betriebsratsarbeit inklusive typischer Situationen und Reaktionsstrategien

Zielgruppe

  • Betriebsratsmitglieder und Stellvertreter, die Konflikte professionell lösen möchten
  • Teilnehmende mit Interesse an alternativen Streitbeilegungsverfahren
  • Vorerfahrung im Betriebsrat hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich

Anerkennung

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

Teilnehmer

5-15 Teilnehmer

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