Arbeitsgerichts- und Sozialgerichtsrechtschutz für AUB-Mitglieder
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Nur 3 Monate Wartezeit (ab Beginn der Mitgliedschaft)
- keine Selbstbeteiligung
- freie Anwaltswahl bei eingetretenem Rechtsschutzfall
Wichtige Hinweise zum AUB-Rechtsschutz
- Mit der Mitgliedschaft bei der AUB erwerben Sie über eine Rechtsschutz-Gruppenversicherung bei dem Versicherungsunternehmen ARAG nach einer Wartezeit von 3 Monaten (ab Beginn der Mitgliedschaft) Arbeitsgerichts- sowie Sozialgerichtsrechtsschutz bei freier Anwaltswahl.
- Wenn Sie bereits eine private Rechtschutzversicherung besitzen und keine zusätzliche Arbeitsgerichtsrechtschutzversicherung über die AUB benötigen, zahlen Sie anstatt 17,00 € einen monatlichen Beitrag von 13,00 €, wenn Sie dies der Geschäftsstelle in Nürnberg mitteilen. Diese Leistungen sind in Deutschland als verpflichtender Teil der Satzung einer Arbeitnehmervereinigung einmalig.
Was tun im Schadensfall? Bitte melden Sie Ihren Fall immer zunächst der Bundesgeschäftsstelle unter +49 911 28708-0 oder per E-Mail an service@aub.de. Auf Wunsch wird Ihnen von der ARAG ein Rechtsanwalt in der Nähe Ihres Wohnorts benannt. Halten Sie für eine Kontaktaufnahme Ihre Mitgliedsnummer bereit.
Um bei Bedarf einen geeigneten Anwalt Ihrer Wahl vor Ort zu finden, können Sie auch die Anwaltssuche der ARAG nutzen.
Bei Interesse an weiteren ARAG-Versicherungen zu AUB-Konditionen wenden Sie sich bitte an:
Guido Merten
ARAG-Firmenspezialist der Vertriebsdirektion Südwest unter
Telefon: +49 151 15135218
E-Mail: guido.merten@arag.de