Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung im Betrieb, die sich für die Rechte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens einsetzt.

Der Gesetzgeber hat allein den Betriebsräten Mitbestimmungsrechte in verschiedenen betrieblichen Angelegenheiten eingeräumt.

Gewerkschaften – nicht die Betriebsräte – handeln für die Arbeitnehmer mit den Arbeitgeberverbänden die Tarifverträge aus.
Deshalb sind alle Aussagen einer Gewerkschaft zu Tariferhöhungen im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl völlig fehl am Platz und irreführend, weil Betriebsräte keine Tarifverhandlungen führen!

In allen betrieblichen Belangen, worum es bei den bevorstehenden Betriebsratswahlen geht, hat eine Gewerkschaft keinerlei Mitbestimmungsrechte!

Betriebsräte sollen ihre Entscheidungen und Beschlüsse völlig unabhängig, gemäß den Mitbestimmungsrechten des Betriebsverfassungsgesetzes, im Einklang mit den Interessen aller Beschäftigten im Betrieb treffen.

Deshalb ist es uns wichtig klarzustellen, dass Sie ihre Wahlentscheidung bei der Betriebsratswahl unabhängig von der Zugehörigkeit einer Gewerkschaft treffen und ihre Stimme den Kandidaten bzw. der Liste geben, die die betrieblichen Interessen aller Beschäftigten aus ihrer Sicht am besten vertreten.

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