AUB fordert mehr Rechte für gewerkschaftsunabhängige Betriebsräte: Ständige Benachteiligung muss aufhören!
Auch wenn Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung bisweilen gleichgesetzt wird: Die Mehrheit der Betriebsräte ist nicht Mitglied einer Gewerkschaft! Sechs von zehn Betriebsräten, die ihr Amt im Rahmen der Betriebsratswahlen 2022 erhalten haben, sind unabhängig, berichtet das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW). Dieser Status schränkt allerdings die Rechte der Betriebsräte ein und behindert nachhaltig ihre Arbeit. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e.V. fordert daher anlässlich des Tages der Arbeit, 1. Mai, mehr Rechte für nicht-gewerkschaftsorientierte Betriebsräte.
Die Zahlen des IW machen deutlich, wie wichtig unabhängige Betriebsräte für die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte in den Unternehmen sind. Im Dienstleistungssektor etwa laut IW-Zahlen sind gerade einmal 12 Prozent der gewählten Betriebsräte Mitglied einer Gewerkschaft, höher ist ihr Anteil im produzierenden Gewerbe mit rund 50 Prozent. Aber auch in diesem Segment ist jedes zweite Betriebsratsmitglied unabhängig.
Unabhängige Betriebsräte werden benachteiligt
„Viele entscheiden sich ganz bewusst für diesen unabhängigen Status – zumeist, weil ihnen die Mitbestimmung im eigenen Unternehmen am Herzen liegt, sie aber kein Interesse an Gewerkschaftspolitik haben“, erklärt AUB-Vorstandsmitglieder Dirk Schaper: „Ihre Unabhängigkeit führt allerdings dazu, dass diese Betriebsräte in der täglichen Arbeit immer wieder eingebremst werden – dieser Missstand sollte beseitigt werden“, unterstreicht Schaper weiter.
Der Hintergrund: Auch wenn in der betrieblichen Wirklichkeit die Mitbestimmung nicht mehr mehrheitlich in den Händen der DGB-Gewerkschaften liegt, profitieren diese gleichwohl weiterhin von einer Reihe an Sonderrechten. Schaper schildert weiter: „Unabhängige Betriebsratsgruppen hingegen sehen sich vielen Hürden gegenüber. Sie haben kein Rederecht auf Betriebsversammlungen, dürfen keine schwarzen Bretter aufhängen und auch keine Info-Mails an die Beschäftigten versenden.“
Gesetzgeber muss Gleichbehandlung ermöglichen
Die AUB als gewerkschaftsunabhängige Arbeitnehmervertretung sieht daher den Gesetzgeber in der Pflicht. „Es wird höchste Zeit, dass gesetzliche Änderungen am Status quo der Mitbestimmung erfolgen. Unabhängige Gruppen, die eine relevante Größe darstellen, haben Anspruch auf weitergehende Rechte“, unterstreicht Dirk Schaper: „Und wenn man schon einmal die Gesetze der heutigen Zeit anpasst, könnte man ebenfalls die Möglichkeiten der Digitalisierung in die Betriebsratsarbeit ermöglichen und die Wahlverfahren vereinfachen.“
Generell sollte dem demokratischen Gedanken in der betrieblichen Mitbestimmung mehr Rechnung getragen werden. Denn unabhängigen Gruppen, die nicht die Mehrheit im Betriebsrat repräsentieren, werde die Arbeit noch weiter erschwert. Auch diese Benachteiligungen zum Beispiel bei der Verteilung von Ausschussbesetzungen und Antragsstellungen müssten aufhören.
Unterstützung und Seminare für unabhängige Betriebsräte
Die 1972 gegründete AUB unterstützt unabhängige Betriebsräte mit fachlichem Know-how und umfassenden Seminarangeboten.