Mit kleinen Beträgen Stück für Stück finanziell vorankommen: Die Arbeitnehmer-Sparzulage kann dabei helfen, mehr aus dem eigenen Geld zu machen. Die Zulage richtet sich speziell an Arbeitnehmende mit niedrigem bis mittlerem Einkommen und ist zudem an bestimmte Voraussetzungen sowie Bedingungen geknüpft. Die Förderung macht es attraktiver, frühzeitig Kapital zu bilden und dabei zugleich staatliche Unterstützung zu erhalten. In diesem Artikel finden Sie grundlegende Informationen und nützliche Tipps rund um die Arbeitnehmer-Sparzulage auf einen Blick.
Inhalt
- Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
- Voraussetzungen für die Arbeitnehmer Sparzulage
- Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
- Arbeitnehmer-Sparzulage berechnen: So funktioniert’s
- Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen: Schritt für Schritt erklärt
- Fazit
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Das Wichtigste vorab: Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmende beim Aufbau eines finanziellen Polsters unterstützen soll. Diese Zulage rundet somit die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) ab. Diese VL-Beträge werden entweder direkt vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmenden selbst monatlich in bestimmte Sparformen eingezahlt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage kommt später als zusätzliche Förderung hinzu – vorausgesetzt, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Das Hauptziel dieser staatlichen Förderung besteht darin, Arbeitnehmende langfristig zum Sparen zu motivieren und gleichzeitig beim Aufbau ihres Vermögens finanziell zu unterstützen. Besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten bietet die Arbeitnehmer-Sparzulage somit eine wertvolle Hilfe beim Vermögensaufbau – beispielsweise mit Blick auf die private Altersvorsorge.
Voraussetzungen für die Arbeitnehmer-Sparzulage
Um von den Vorteilen und Förderungen im Rahmen der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren zu können, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen:
- Als erstes müssen Sie Arbeitnehmender in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sein. Genauer gesagt, können folgende Personengruppen von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren: Arbeitnehmende, Beamte, Richter, Soldaten sowie Auszubildende.
- Eine weitere Grundvoraussetzung für eine mögliche Förderung: Sie sparen bereits in Form der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Zahlungen vom Arbeitgeber oder von Ihnen selbst erbracht werden.
- Allerdings ist es als weitere Voraussetzung wichtig, dass Ihre Sparbeiträge in förderfähige Anlageformen fließen. Dazu zählen beispielsweise Bausparverträge, Aktienfonds oder auch bestimmte Banksparpläne. Vor Abschluss einer Sparform für die Vermögenswirksamen Leistungen sollten Sie sich also gründlich informieren und unabhängig beraten lassen.
- Ein weiterer entscheidender Aspekt, der über die Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage entscheidet, sind Ihre individuellen Einkommensverhältnisse.
Aktuelle Einkommensgrenzen für die Sparzulage
Seit 2024 und auch aktuell – Stand Juli 2025 – gelten die folgenden Einkommensgrenzen: 40.000 Euro für Ledige beziehungsweise 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner, jeweils bezogen auf das zu versteuernde Einkommen. Durch diese Anpassung der Fördergrenzen hat sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer um fast 14 Millionen erhöht.
Diese Grenze gilt sowohl für Bausparen als auch für Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen. Das genannte zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht überschritten werden, um Anspruch auf die Sparzulage zu haben. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage gezielt Beschäftigten zugute kommt, die niedrige bis moderate Einkommen erzielen und somit besonders von der staatlichen Unterstützung profitieren können.
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage variiert je nach gewählter Anlageform. Grundsätzlich gibt es zwei häufig genutzte Anlageformen, die unterschiedlich gefördert werden: Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag, erhalten Sie jährlich eine Sparzulage in Höhe von 9 Prozent auf maximal 470 Euro der Sparleistung. Dies ergibt eine maximale jährliche Zulage von 42,30 Euro. Wählen Sie hingegen Aktienfonds, fällt die Förderung deutlich höher aus: Hier erhalten Sie 20 Prozent auf bis zu 400 Euro Ihrer jährlichen Sparleistung, was einer Zulage von maximal 80 Euro entspricht.
Arbeitnehmer-Sparzulage 2023
Für das Jahr 2023 gelten ebenfalls die oben genannten Förderprozentsätze und Höchstbeträge. Arbeitnehmende, die 2023 gespart haben, können sich also auf bis zu 80 Euro zusätzliche Förderung freuen, sofern sie die Höchstbeträge ausschöpfen. Im Jahr 2023 waren allerdings noch niedrigere Einkommensgrenzen von Relevanz: 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete.
Arbeitnehmer-Sparzulage 2024
Auch im Jahr 2024 blieben die Förderkonditionen konstant. Der Staat hält die Förderung bei 9 Prozent für Bausparverträge und 20 Prozent für Aktienfonds stabil. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit bei der Entscheidung, welche Anlageform Sie für Ihre vermögenswirksamen Leistungen nutzen möchten.
Eine gute Nachricht: Wie schon oben geschildert, sind die Einkommensgrenzen im Jahr 2024 deutlich erhöht worden, um der allgemeinen Gehaltsentwicklung Rechnung zu tragen. Die aktuelle Einkommensgrenze beträgt 40.000 Euro für Ledige beziehungsweise 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner, jeweils bezogen auf das zu versteuernde Einkommen.
Arbeitnehmer Sparzulage 2025
Bislang sind keine Pläne für eine Änderung der Sparzulage im Jahr 2025 bekannt. Auch die Einkommensgrenzen, die im Jahr 2024 erhöht wurden, haben weiterhin Bestand. Somit können Sie mit den genannten Förderbeträgen auch für das laufende Jahr rechnen. Gleichwohl lohnt es sich, stets auf dem Laufenden zu bleiben und sich regelmäßig über mögliche Neuerungen zu informieren. Änderungen bei staatlichen Förderprogrammen sind grundsätzlich nicht auszuschließen.
Arbeitnehmer-Sparzulage berechnen: So funktioniert’s
Die Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist einfach und transparent. Sie multiplizieren lediglich Ihre jährliche Sparleistung mit dem jeweiligen Fördersatz:
- Beispielsweise erhalten Sie bei einer jährlichen Sparleistung von 400 Euro in einem Aktienfonds eine Zulage von 20 Prozent, also 80 Euro pro Jahr.
- Bei einem Bausparvertrag wären es bei maximal 470 Euro Sparleistung jährlich 42,30 Euro.
Online-Rechner können hierbei eine praktische Hilfe bieten, da sie automatisch Ihre individuelle Sparzulage berechnen und so Fehler ausschließen.
Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen: Schritt für Schritt erklärt
Die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt über Ihre jährliche Steuererklärung. Dabei ist wichtig, dass Sie die Sparbeträge und weitere relevante Informationen auf der Anlage VL exakt angeben. Sobald Sie diese Unterlagen eingereicht haben, prüft das Finanzamt Ihre Angaben und setzt anschließend automatisch die Sparzulage fest. Achten Sie darauf, rechtzeitig alle notwendigen Bescheinigungen von Ihrem Anlageanbieter zu erhalten.
Die Beantragung und Genehmigung erfolgt in vier Schritten:
1. Vermögenswirksame Leistungen anlegen
Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Bausparvertrag ein – damit legen Sie den Grundstein für die staatliche Förderung.
2. Jahreskontoauszug erhalten
Zu Beginn des Folgejahres stellt Ihnen die Bausparkasse oder Ihre Bank einen Kontoauszug für das abgelaufene Kalenderjahr zur Verfügung. Dort sind die eingegangenen VL-Zahlungen detailliert aufgeführt.
3. Steuererklärung einreichen
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie in der Regel eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu füllen Sie die Zeile 91 des Mantelbogens aus. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie an dieser Stelle, indem Sie eine “1” setzen.
Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben oder nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Sie dennoch den regulären Vordruck zur Einkommensteuererklärung nutzen, um die Festsetzung der Sparzulage zu beantragen.
4. Auszahlung der staatlichen Förderung
Der Zulagenanspruch wird zunächst beim Finanzamt erfasst. Spätestens nach sieben Jahren wird die Sparzulage Ihrem Konto gutgeschrieben.
Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage und Auszahlung
Die Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt im Rahmen Ihres Steuerbescheids. Die Auszahlung der Zulage geschieht jedoch nicht unmittelbar, sondern erfolgt nach Ablauf einer vorgeschriebenen Sperrfrist von meist sieben Jahren direkt auf das Anlagekonto, auf dem Ihre vermögenswirksamen Leistungen angespart wurden.
Die Sperrfrist von sieben Jahren bedeutet, dass Sie während dieses Zeitraums das angesparte Kapital nicht vorzeitig auszahlen lassen dürfen, ohne den Anspruch auf die Sparzulage zu verlieren. Dies dient dem Zweck, langfristiges Sparen und Vermögensbildung nachhaltig zu fördern.
Arbeitnehmer-Sparzulage und Steuererklärung: Das müssen Sie wissen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss zwingend in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie steuerfrei ist. Es handelt sich hierbei um eine reine Förderleistung, die Ihre Steuerlast nicht erhöht, sondern Ihnen ausschließlich finanzielle Vorteile bietet.
Fazit
Die Arbeitnehmer-Sparzulage bietet eine einfache Möglichkeit, mit staatlicher Hilfe Schritt für Schritt am eigenen Vermögensaufbau zu arbeiten. Die wichtigsten Tipps dazu: Achten Sie auf die Einkommensgrenzen, prüfen Sie verschiedene Sparformen und beantragen Sie die Zulage regelmäßig über Ihre Steuererklärung. So können Sie finanzielle Ziele leichter erreichen