Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben

Seit Herbst 2022 in Kraft, sollte sie ursprünglich bis 7. April 2023 gelten. Auf dieser Grundlage waren Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und Maßnahmen zum Infektionsschutz der Mitarbeiter umzusetzen.

Die aktuelle Entwicklung der Infektionslage in Deutschland, insbesondere die sinkenden Corona-Infektionszahlen, der mildere Infektionsverlauf sowie die günstigen Prognosen, lasse eine vorzeitige Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 zu.

Damit endet die Pflicht zur Vorhaltung eines betrieblichen Hygienekonzepts. Ebenso ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen.

Zum betrieblichen Infektionsschutz hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr Empfehlungen ausgesprochen.

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