Der EU AI Act – Was Sie als Mitarbeitende und Betriebsräte wissen sollten!

Ab dem 2. Februar 2025 tritt der EU AI Act in Kraft – das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI). Diese Regelung betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch alle, die in Betrieben mit KI-Systemen arbeiten oder deren Einführung begleiten.

Was regelt der EU AI Act?
Das Gesetz verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein: von inakzeptablem bis zu minimalem Risiko. So sind beispielsweise Technologien, die Menschen manipulieren oder diskriminieren, verboten. Systeme mit hohem Risiko (z. B. in der Medizin oder bei automatisierten Entscheidungsprozessen) unterliegen strengen Anforderungen wie Risikomanagement und Transparenzpflichten.

Was bedeutet das für Sie?
Als Mitarbeitende oder Betriebsräte haben Sie eine zentrale Rolle bei der Einführung und Überwachung von KI-Systemen:

Verständnis für Risiken: Unterstützen Sie dabei, bestehende Systeme zu bewerten und deren Risikokategorie einzuordnen.

Transparenz fördern: Achten Sie darauf, dass die Nutzung von KI-Systemen klar kommuniziert wird, etwa bei Chatbots oder automatisierten Prozessen.

Weiterbildung: Nutzen Sie Schulungen zu KI-Ethik, Datenschutz und den Anforderungen des EU AI Acts, um Ihre Mitarbeitendenrechte aktiv zu vertreten.

Regelmäßige Prüfungen: Begleiten Sie Audits und Kontrollmechanismen, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten.

Der EU AI Act bietet die Chance, KI verantwortungsvoll und transparent zu nutzen. Mit Ihrem Engagement können Sie zu einem fairen und zukunftssicheren Umgang mit KI beitragen!

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