Am 4. Februar 1920 trat das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft, ein Meilenstein für die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) hat daher den 4. Februar zum jährlichen „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ erklärt, um an diesen wichtigen Schritt zu erinnern.

Aktuell stellt sich die Frage, wie eine gerechte und moderne Mitbestimmung in Deutschland aussehen kann. Themen wie Gleichheit in Tarifverträgen, Digitalisierung der Betriebsarbeit und Gerechtigkeitslücken beim Equal Pay gehören auf den Prüfstand, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten fair berücksichtigt werden.

Ein Problem bleibt die schwache Vertretung der Mehrheit der Betriebsräte, die unabhängig von Gewerkschaften agieren, gegenüber der Minderheit gewerkschaftlich organisierter Betriebsräte. Das Betriebsverfassungsgesetz benötigt dringend eine Reform.

Die Digitalisierung der Betriebsarbeit hinkt der digitalen Arbeitsrealität hinterher. Auch die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit (Artikel 9) wird zunehmend durch Gewerkschaften untergraben, die Tarifverträge zugunsten ihrer Mitglieder abschließen.

Besonders gravierend sind Gerechtigkeitslücken beim Equal Pay für Leiharbeitnehmer, die durch Tarifverträge entstehen und 2023 sogar vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurden.

Die AUB fordert eine Arbeitswelt, die fair und zukunftsorientiert für ALLE Beschäftigten ist.

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