Die Mitgliederversammlung ist u.a. für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Beschlussfassung über die Einrichtung oder Auflösung eines Solidaritätsfonds sowie die Verwendung der Mittel des Solidaritätsfonds
  • Genehmigung des vom Bundesvorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr
  • Beschlussfassung über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Bundesvorstands
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Jedes Mitglied ist berechtigt, an der jährlichen Bundesmitgliederversammlung teilzunehmen.

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