Das Arbeitsministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung ausgearbeitet, die künftig elektronisch erfolgen muss. Ausnahmen soll es für kleine Unternehmen geben.

Die Arbeitszeiterfassung ist mitbestimmungspflichtig, der Betriebsrat muss also der Einführung zustimmen, denn mit dieser „technischen Einrichtung“ können Verhalten und Leistung der Mitarbeiter kontrolliert werden. Möglich ist es, hierfür Betriebsvereinbarung abzuschließen.

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