Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu € 3.000,- zu gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat.

Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 begrenzt. Gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich. 

Achtung: Die Auszahlung der Prämie durch den Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf.

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