Geschrieben am 31. März 2023
Mal schnell eine rauchen, Facebook checken oder sich übers Wochenende austauschen – ist das schon Arbeitszeitbetrug? Genaugenommen ist es ja keine Arbeitsleistung, die vom Arbeitgeber zu zahlen ist.
Solange Ihr dabei als Arbeitnehmer nicht vorsätzlich und im erheblichen Maße Eure Arbeitspflicht verletzt, wird nichts passieren. Außerdem ist das Gespräch mit Kollegen nicht nur wichtig fürs soziale Gefüge, sondern dient auch dem Informationsaustausch zu betrieblichen Themen und – das wissen wir aus eigener Erfahrung – führt oft zu neuen, guten Ideen für die Umsetzung im Unternehmen.