Bei der Bewerberauswahl oder der Mitarbeiterüberwachung wird KI bereits auch im Personalwesen eingesetzt, was zu datenschutz- und arbeitsrechtlichen Fragen führt.
Kann ein Arbeitnehmer gegen diskriminierende oder fehlerhafte Entscheidungen einer KI vorgehen? Wie transparent müssen diese Systeme sein? Dürfen Arbeitgeber KI für Überwachungszwecke nutzen?
Darüber hinaus könnte KI auch eine Art Vermittler für kurzfristige Jobs in der sogenannten „Gig-Economy“ werden. In der Gig-Economy arbeiten Menschen meist auf Abruf und übernehmen kleine Aufträge oder Projekte, anstatt feste Arbeitsverträge zu haben.
Beispiele sind Fahrdienste, Essenslieferungen oder freie Tätigkeiten wie Grafikdesign. Hier steht vor allem zur Diskussion, ob Arbeiter besser geschützt werden müssen, da auf den Plattformen, die solche Jobs vermitteln, Algorithmen festgelegt werden können. Diese entscheiden dann, wer wann und welche Aufgaben bekommt. Das kann zu Unfairness führen und die Arbeitsbedingungen der Menschen beeinflussen.
Mit der Klärung solcher Fragen werden sich jetzt und in der Zukunft wohl viele Juristen beschäftigen müssen.
KI im Arbeitsrecht: Wie Innovationen unser Rechtssystem fordern
Geschrieben am 3. Februar 2025