Eltern haben für jedes Kind jeweils längstens für 30 Arbeitstage und Alleinerziehende für 60 Arbeitstage Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.

Bei mehr als zwei Kindern ist der Anspruch auf maximal 65 Tage je Elternteil und für alleinerziehende Versicherte auf 130 Tage jährlich begrenzt. Er besteht in Höhe von bis zu 116,38 Euro (Höchstkrankengeld 2023) pro Tag.

Eine Besonderheit besteht darin, dass bis zum 7. April 2023 auch dann ein Anspruch besteht, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten untersagt wird.

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