Autorin: Ingrid Brand-Hückstädt ist AUB-Rechtsexpertin und renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und gibt ihr Wissen auch als Dozentin und Trainerin bei Veranstaltungen und Seminaren weiter.

Der Mindestlohn steigt wieder. Zum 1. Januar 2027 klettert die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Für Millionen Beschäftigte heißt das: mehr Geld auf dem Lohnzettel, ohne dass sie dafür verhandeln müssen. Doch was bleibt davon konkret im Monat übrig? Wie viele Stunden dürfen Sie im Minijob noch arbeiten? Und worauf sollten Sie beim Blick auf Ihre Abrechnung im Januar achten? Wir haben die Zahlen für Sie durchgerechnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn 2027 beträgt 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das sind 70 Cent mehr als 2026.
  • Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das rund 2.531 Euro brutto im Monat, also gut 121 Euro mehr als bisher.
  • Die Minijob-Grenze steigt 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat. Rund zehn Wochenstunden bleiben so weiterhin möglich.
  • Der Mindestlohn gilt für fast alle Beschäftigten ab 18 Jahren, auch in Teilzeit und im Minijob.
  • Für Minijobs sind 2027 höhere Abgaben vorgesehen. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Kosten auf Sie abwälzen darf.

Inhalt

  1. Wird der Mindestlohn 2027 erhöht?
  2. Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 pro Monat?
  3. Was bedeutet der Mindestlohn 2027 für Minijobs?
  4. Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn 2027?
  5. Welche Steuer- und Einkommensgrenzen sind 2027 wichtig?
  6. Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber zu wenig zahlt?
  7. Wie geht es nach 2027 mit dem Mindestlohn weiter?
  8. Fazit
  9. FAQ

Wird der Mindestlohn 2027 erhöht?

Ja, der Mindestlohn steigt im Jahr 2027. Ab dem 1. Januar 2027 gilt der Satz von 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das ist bereits rechtsverbindlich beschlossen: Die Bundesregierung hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt.

Die Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 einstimmig eine Anhebung in zwei Stufen empfohlen. Die erste Stufe ist seit Januar 2026 in Kraft, die zweite folgt jetzt. Die Bundesregierung setzte beides im Oktober 2025 mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung um.

Für Sie bedeutet das: Sie müssen nichts beantragen und nichts aushandeln. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, ab Januar mindestens 14,60 Euro pro Stunde zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag noch ein niedrigerer Betrag steht.

Wie hoch fällt die Mindestlohn-Erhöhung 2027 im Vergleich zu 2026 aus?

Die Mindestlohn-Erhöhung 2027 beträgt 70 Cent pro Stunde, also rund 5 Prozent. 2026 lag der Mindestlohn bei 13,90 Euro, 2027 sind es 14,60 Euro. Über beide Stufen hinweg steigt die Lohnuntergrenze seit 2025 um knapp 14 Prozent.

Der Sprung fällt damit kleiner aus als zum Jahreswechsel 2026, als der Mindestlohn um 1,08 Euro stieg. Seit der Einführung im Jahr 2015 hat sich die Lohnuntergrenze deutlich nach oben bewegt:

Gültig ab:Mindestlohn pro Stunde (brutto):
1. Januar 20158,50 €
1. Oktober 202212,00 €
1. Januar 202412,41 €
1. Januar 202512,82 €
1. Januar 202613,90 €
1. Januar 202714,60 €

Quelle: Minijob-Zentrale / Bundesregierung

Neu bei der letzten Anpassung: Die Kommission hat erstmals einen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns aller Vollzeitbeschäftigten in ihre Abwägung einbezogen. Diese Orientierung geht auf die Europäische Mindestlohnrichtlinie zurück. Aus Arbeitnehmersicht ist das ein wichtiger Schritt, denn er bindet den Mindestlohn stärker an die allgemeine Lohnentwicklung.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027 pro Monat?

Der Mindestlohn 2027 pro Monat liegt bei einer 40-Stunden-Woche bei rund 2.531 Euro brutto. Bei Teilzeit fällt der Betrag entsprechend geringer aus.

Für die Umrechnung nutzen Lohnbüros meist einen Durchschnittswert: Ein Monat hat rechnerisch 4,33 Wochen (13 Wochen geteilt durch 3 Monate). So kommen Sie für Ihre eigene Wochenarbeitszeit schnell auf ein realistisches Ergebnis.

WochenstundenMonatslohn 2026 (13,90 €)Monatslohn 2027 (14,60 €)Plus pro Monat
40 Stunden2.409,33 €2.530,67 €121,33 €
38 Stunden2.288,87 €2.404,13 €115,27 €
35 Stunden2.108,17 €2.214,33 €106,17 €
30 Stunden1.807,00 €1.898,00 €91,00 €
20 Stunden1.204,67 €1.265,33 €60,67 €

Alle Beträge brutto, gerundet, Berechnung auf Basis von 4,33 Wochen pro Monat

Was verdienen Sie mit dem Mindestlohn 2027 bei einer 40-Stunden-Woche?

Beim Mindestlohn 2027 bei einer 40-Stunden-Woche kommen Sie auf rund 2.531 Euro brutto im Monat und 30.368 Euro brutto im Jahr. Gegenüber 2026 sind das 1.456 Euro mehr pro Jahr.

Die Jahresrechnung ist einfach: 40 Stunden mal 52 Wochen ergibt 2.080 Arbeitsstunden. Multipliziert mit 14,60 Euro landen Sie bei 30.368 Euro. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrer Krankenkasse und eventuellen Kinderfreibeträgen ab. Einen verlässlichen Wert liefert Ihnen der Brutto-Netto-Rechner des Bundesfinanzministeriums.

Ein Tipp aus der Praxis: Viele Beschäftigte haben ein festes Monatsgehalt statt eines Stundenlohns. Rechnen Sie im Januar nach. Teilen Sie Ihr Bruttogehalt durch Ihre monatlichen Arbeitsstunden. Liegt das Ergebnis unter 14,60 Euro, muss Ihr Arbeitgeber nachbessern.

Was bedeutet der Mindestlohn 2027 für Minijobs?

Auch im Minijob gilt der Mindestlohn 2027 von 14,60 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Damit können Sie weiterhin rund zehn Stunden pro Woche arbeiten.

Das liegt an einer klugen Regel: Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Steigt der Stundenlohn, wächst die Verdienstgrenze automatisch mit. So müssen Minijobber ihre Stunden nicht kürzen, nur weil sie mehr pro Stunde bekommen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze 2027 liegt bei 633 Euro im Monat, im Jahr also bei 7.596 Euro. 2026 waren es noch 603 Euro monatlich. Bei 14,60 Euro Stundenlohn entspricht das maximal rund 43 Arbeitsstunden im Monat.

 20262027
Mindestlohn pro Stunde13,90 €14,60 €
Minijob-Grenze pro Monat603 €633 €
Minijob-Grenze pro Jahr7.236 €7.596 €
Maximale Stunden im Monat (bei Mindestlohn)ca. 43ca. 43

Verdienen Sie mehr als den Mindestlohn, sinkt Ihre maximal zulässige Stundenzahl. Ein Beispiel: Bei 16 Euro Stundenlohn sind 2027 knapp 39,5 Stunden im Monat drin. Achten Sie darauf, dass die Grenze im Jahresdurchschnitt eingehalten wird. „Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist in bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres erlaubt“, erklärt die AUB-Rechtsexpertin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ingrid Brand-Hückstädt.

Was ändert sich 2027 bei den Abgaben im Minijob?

Für 2027 sind höhere Abgaben rund um den Minijob beschlossen oder geplant. Die meisten davon trägt der Arbeitgeber. Bei der Pauschsteuer kann es Sie aber direkt treffen, wenn Ihr Vertrag eine Abwälzung vorsieht.

Laut Minijob-Zentrale steigt der pauschale Krankenversicherungsbeitrag der Arbeitgeber für gewerbliche Minijobs ab Januar 2027 von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Zudem sieht der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 vor, die einheitliche Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent anzuheben.

Warum ist das für Sie wichtig? Die Pauschsteuer zahlt normalerweise der Arbeitgeber. Er darf sie aber per Vereinbarung auf Sie abwälzen. Bei 633 Euro Verdienst wären das statt 12,66 Euro dann 31,65 Euro im Monat. Werfen Sie also einen Blick in Ihren Vertrag, bevor die Januar-Abrechnung Sie überrascht.

Bleibt noch die Rentenversicherung: Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen derzeit einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Sie können sich davon befreien lassen. Überlegen Sie das gut, denn jeder Beitragsmonat zählt für Ihre spätere Rente und für Ansprüche wie die Erwerbsminderungsrente.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn 2027?

Der Mindestlohn 2027 steht grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 18 Jahren zu. Egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder befristete Stelle: Die 14,60 Euro sind die Untergrenze. Auch Praktikantinnen und Praktikanten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch.

Einige Gruppen sind laut Mindestlohngesetz ausgenommen:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende (für sie gilt die eigene Mindestausbildungsvergütung)
  • Ehrenamtlich Tätige und Personen im Freiwilligendienst
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung
  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium sowie Orientierungspraktika bis drei Monate
  • Selbstständige

Wer profitiert besonders von der Erhöhung des Mindestlohns?

Profitieren werden vor allem Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Das Statistische Bundesamt schätzte, dass allein die Erhöhung zum Januar 2026 bis zu 6,6 Millionen Jobs betraf. Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland arbeiten besonders häufig in diesem Lohnsegment.

Übrigens: In vielen Branchen gelten höhere Branchenmindestlöhne, etwa in der Pflege, der Gebäudereinigung oder im Elektrohandwerk. Diese gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor. Fragen Sie im Zweifel Ihren Betriebsrat, ob für Sie ein höherer Satz gilt.

Welche Steuer- und Einkommensgrenzen sind 2027 wichtig?

Für Mindestlohn-Beschäftigte sind 2027 vor allem drei Grenzen relevant: der Grundfreibetrag, die Minijob-Grenze von 633 Euro und der Übergangsbereich für Midijobs. Sie entscheiden darüber, wie viel Steuern und Sozialabgaben von Ihrem Bruttolohn abgehen.

  • Grundfreibetrag: Bis zu diesem Betrag bleibt Ihr zu versteuerndes Einkommen steuerfrei. 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht eine Anhebung auf 12.564 Euro vor. Der Bundestag muss noch zustimmen, die Werte können sich also noch ändern.
  • Midijob (Übergangsbereich): Wer 2027 regelmäßig zwischen 633,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdient, zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Ihre Rentenansprüche werden trotzdem so berechnet, als hätten Sie den vollen Beitrag gezahlt. Ein Beispiel: Mit 30 Wochenstunden zum Mindestlohn kommen Sie auf 1.898 Euro und liegen damit genau in diesem Bereich.
  • Vollzeit: Mit 40 Wochenstunden liegen Sie mit rund 2.531 Euro über der Midijob-Obergrenze. Dann gelten die regulären Beitragssätze. Gleichzeitig zahlen Sie Lohnsteuer, allerdings in Steuerklasse I nur in überschaubarer Höhe.

Ein Blick auf den Midijob lohnt sich vor allem für Teilzeitkräfte, die zwischen Minijob und regulärer Stelle stehen. Mehr Stunden bedeuten dort nicht automatisch eine Abgabenfalle. Dennoch bauen Sie vollwertige Ansprüche in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung auf.

Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber zu wenig zahlt?

Zahlt Ihr Arbeitgeber 2027 weniger als 14,60 Euro pro Stunde, verstößt er gegen das Gesetz. Sie können Ihren Anspruch schriftlich geltend machen, sich an die Mindestlohn-Hotline wenden oder den Verstoß beim Zoll melden. Im Ernstfall können Sie den Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Mindestlohn lässt sich vertraglich nicht aushebeln. Auch Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsvertrag greifen hier nicht. Zuständig für Kontrollen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Arbeitgebern drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Die Mindestlohn-Hotline erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter +49 30 60280028. Führen Sie am besten selbst Buch über Ihre Arbeitszeiten. Gerade bei Minijobs, unbezahlten Rüstzeiten oder Überstunden ohne Ausgleich rutscht der tatsächliche Stundenlohn schnell unter die Grenze.

Wie geht es nach 2027 mit dem Mindestlohn weiter?

Nach 2027 entscheidet wieder die Mindestlohnkommission. Sie legt alle zwei Jahre einen Vorschlag vor. Die nächste Empfehlung für die Zeit ab 2028 wird im Laufe des Jahres 2027 erwartet.

In der Kommission sitzen je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften, dazu eine vorsitzende Person und zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft. Sie orientiert sich unter anderem an der Tariflohnentwicklung und nun auch am Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns.

Parallel läuft eine politische Debatte über die Zukunft der Minijobs. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus weitgehend abzuschaffen. Beschlossen ist das aktuell (Stand: September 2026) allerdings noch nicht. Wer auf einen Minijob angewiesen ist, sollte die Entwicklung aber im Auge behalten.

Sie haben Fragen zum Mindestlohn oder zu Ihrer Lohnabrechnung? Die AUB unterstützt Sie und Ihren Betriebsrat mit fundiertem Wissen und klarer Arbeitnehmerperspektive. Kontaktieren Sie jetzt unsere Geschäftsstelle.

Fazit: Was bringt Ihnen der Mindestlohn 2027?

Der Mindestlohn 2027 bringt Ihnen 70 Cent mehr pro Stunde und bei Vollzeit gut 1.450 Euro mehr im Jahr. Minijobber können dank der neuen Grenze von 633 Euro weiter rund zehn Stunden pro Woche arbeiten. Ein kritischer Blick auf den Vertrag lohnt sich trotzdem, denn die geplante höhere Pauschsteuer kann Sie im Einzelfall belasten.

Unser Rat: Prüfen Sie Ihre Januar-Abrechnung genau. Rechnen Sie Ihren tatsächlichen Stundenlohn nach, besonders bei festem Monatsgehalt. Und scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, wenn etwas nicht stimmt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Mindestlohn 2027

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto pro Stunde. 2026 lag er bei 13,90 Euro.

Steigt der Mindestlohn 2027 automatisch?

Ja. Die Erhöhung ist per Verordnung beschlossen. Ihr Arbeitgeber muss ab Januar mindestens 14,60 Euro zahlen, auch wenn Ihr Vertrag einen niedrigeren Betrag nennt.

Wie viel ist der Mindestlohn 2027 pro Monat bei Vollzeit?

Bei einer 40-Stunden-Woche kommen Sie auf rund 2.531 Euro brutto im Monat. Bei 38 Stunden sind es etwa 2.404 Euro.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze liegt 2027 bei 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr.

Muss ich im Minijob 2027 weniger arbeiten?

Nein. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, bleibt die mögliche Arbeitszeit bei etwa zehn Stunden pro Woche. Verdienen Sie mehr als den Mindestlohn, verringert sich die Stundenzahl allerdings entsprechend.

Gilt der Mindestlohn 2027 auch für Auszubildende?

Nein. Für Auszubildende gilt stattdessen die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Auch Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss sind ausgenommen.

Wann wird der Mindestlohn das nächste Mal erhöht?

Über eine Anpassung ab 2028 entscheidet die Mindestlohnkommission voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027. Die Bundesregierung setzt die Empfehlung anschließend per Verordnung um.

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