Geschrieben am 23. Juni 2023
Vor dem Landessozialgericht (LSG) ist ein Norddeutscher mit seiner Klage gegen das Jobcenter gescheitert – und muss jetzt auch noch € 500,- Verschuldungskosten zahlen, weil seine Klage – deutlich gesprochen – ziemlich hirnrissig war.
Er wollte durchsetzen, dass sein Bescheid für ALG II in plattdeutscher Sprache formuliert zu sein hat, da es sich um eine eigenständige Ethnie handele. Die Beklagte und das zuständige Gericht sahen das allerdings ganz anders.
Du glaubst die Geschichte nicht?
Hier kannst du sie nachlesen: L 7 AS 1360/21