Die Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten machen den Betriebsrat zum zentralen Vertretungsorgan für die Arbeitnehmer in den Betrieben. Doch wie organisiert der Betriebsrat eine effiziente und konstruktive Tätigkeit? Das Betriebsverfassungsgesetz macht hierzu nicht allzu viele Vorschläge.

1.299,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien und Rahmenprogramm

4 Tage (Mo – Fr)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

Die Teilnehmer werden mit der internen Betriebsratsarbeit vertraut. Sie bekommen einen Überblick über das Zusammenarbeiten im Betriebsratsgremium und lernen Gremiumsbeschlüsse besser umzusetzen. Das Seminar hilft dabei, das Selbstverständnis des Betriebsrats zu stärken und das Ansehen des Betriebsrat im Unternehmer zu verbessern.

Inhalt

Der Stellenwert des Betriebsrats im Unternehmen und in der Öffentlichkeit

Die Geschäftsordnung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz und  in der betrieblichen Praxis

  • Der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter
  • Der Betriebsausschuss und die weiteren Ausschüsse
  • Die Freistellungen und Betriebsratsschulungen
  • Betriebsratssitzungen und Betriebsratsbeschlüsse
  • Sitzungsniederschriften

Die Ansatzpunkte in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

  • Betriebsverfassungsrechtliche Grundsätze
  • Der Mehrwert der betrieblichen Mitbestimmung
  • Die Verhandlungsführung bei den Gesprächen mit dem Arbeitgeber
  • Besprechungs-und Versammlungstechniken
  • Verhaltensregeln und Eckpunkte bei der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Der Betriebsrat als Vertretungsorgan der Arbeitnehmer

  • Wie werden wir morgen arbeiten?
  • Die Wahlbeteiligung als Zeichen der Betriebsratsakzeptanz
  • Die Sprechstunden, das „Schwarze Brett“ und weitere Informationsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Die Betriebsversammlung als Ort der Information und der Aussprache

Die außerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

  • Betriebsrat und Jugend-und Auszubildendenvertretung
  • Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Örtlicher Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
  • Betriebsrat und Europäischer Betriebsrat
  • Betriebsrat und Aufsichtsrat
  • Mögliche Ansprechpartner des Betriebsrats in der Öffentlichkeit

Zielgruppe

Betriebsräte und Ersatzmitglieder

Voraussetzungen

BRS I oder vergleichbare Kenntnisse

Anerkennung

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

Teilnehmer

5-15 Teilnehmer

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