Das Seminar soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Betriebsübergang und den sich daraus ergebenden Aufgaben gerecht zu werden.
749,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien
2 Tage (Mi-Fr)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr
Ziele
Die Teilnehmer werden
- auf den Stand der einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetze und Rechtsprechung
gebracht.
Inhalt
Betriebsübergang nach § 613a BGB
- Tatbestandsvoraussetzungen für den Betriebsübergang
- Rechtsfolgen des Betriebsübergangs, insbesondere Auswirkungen auf die Betriebsmandate. Fortgeltung der Bestimmungen von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
- Betriebliche Veränderungen im Zuge des Betriebsübergangs als Betriebsänderung i.S. des § 111 BetrVG
- Rechte des Betriebsrats, Interessenausgleich und Sozialplan
- Unterlassungsansprüche des Betriebsrats, sonstige Rechte des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats (GBR) und des Wirtschaftsausschusses (WA)
Umwandlung
- Tatbestände des Umwandlungsgesetzes (UmwG), speziell Verschmelzung und Spaltung
- Rechtsfolgen bei der Umwandlung
Outsourcing
- Zielsetzung des Outsourcing, Auswirkungen auf den Betrieb
Formen: „echtes“ Outsourcing, Beteiligungs-Outsourcing, Inhouse-Outsourcing
Zielgruppe
- Betriebsräte und Ersatzmitglieder
- Interessierte Arbeitnehmer
Voraussetzungen
AR I, AR II und AR III oder vergleichbare Kenntnisse
Anerkennung
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss
Teilnehmer
5-20 Teilnehmer