Die EU-Datenschutz – Grundverordnung trat am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft und änderte z.T. grundlegend das bisherige Datenschutzrecht. Der deutsche Gesetzgeber hat bereits reagiert, und das Bundesdatenschutzgesetz komplett neu gefasst. Der gesetzliche Datenschutz umfasst damit künftig rund viermal mehr Vorschriften als bisher. Die Neuerungen treffen jedes Unternehmen jeder Branche und fordern in einer nur kurzen Umsetzungszeit, dass der Bereich Datenschutz von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst wird. Existierende Muster, Checklisten und Vertragsdokumente sind zu überarbeiten. Datenschutzrecht nach den neuesten datenschutzrechtlichen Regelungen inklusive der Änderungen durch EU-Grundverordnung in Unternehmen; Abschlussprüfung mit Zertifizierung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
3 Tage (Mo – Do)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr
Ziele
- die Datenschutzrechte nach dem BDSG und der EU-Grundverordnung kennenlernen
- datenschutzrechtliche Regelungen im Unternehmen vermitteln
- die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erlernen
- Hinweise für die praktische Arbeit im Betrieb aufnehmen und im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerdatenschutz umsetzen .
- die Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats kennenlernen
- die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat fördern
Inhalt
Datenschutz
- Einführung in das Datenschutzrecht;BDSG. EU-Grundverordnung
- Datenschutzrecht und BetrVG
- Der Betriebsrat als Speicherstelle von Mitarbeiterdaten
- Nutzung von Personaldaten durch den Betriebsrat
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Aus- und Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten
Arbeitnehmerdaten
- Zulässige Methoden der Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
- Rechte betroffener Mitarbeiter
- Kontrolle der Personaldatenverarbeitung
- Problemfelder des Personaldatenschutzes
Basiswissen & Grundlagen Datensicherheit
- Kommunikations- und Informationssysteme bzw. netze
- Bedrohung der IT-Sicherheit intern und extern
- Schutz der Informationstechnik
Grundlagen und Grundstruktur
- Einordnung, Struktur und Umsetzungszeitplan
- Erweiterte internationale Geltung (Marktortprinzip)
- Alle neuen Begriffe und Prozesserfordernisse
- Grundfragen zum Arbeitnehmerdatenschutz
Aufsichtsbehörden
- Neue Zuständigkeiten und Instrumentarien
- Die zukünftig “abschreckenden” Bußgelder
Betroffenenrechte
- Recht auf Vergessenwerden und Datenportabilität
- Erweiterte Auskunfts- und Widerspruchsrechte
Beschäftigtendatenschutz
- Alle Änderungen im deutschen Beschäftigtendatenschutzrecht
- Bedeutung betrieblicher Regelungen und Betriebsvereinbarungen
- Fortbestand von Betriebsvereinbarungen
- Beurteilung von Leistungs- und Verhaltensüberwachung
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Haftung bei Missbrauch
Datenschutzorganisation
- Mehr Transparenz- und Informationspflichten
- Umfangreiche Compliance-Verpflichtungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Neufassung des Verfahrensverzeichnisses
- Neue Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten
Abschlussprüfung mit Zertifizierung
Zielgruppe
Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter, Datenschutzbeauftragte und interessierte fachkundige BR-Mitglieder
Voraussetzungen
keine
Anerkennung
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss