KOSTENLOS FÜR ALLE TEILNEHMER
ZIELE
. die Datenschutzrechte nach dem BDSG und der EU-Grundverordnung kennenlernen
. datenschutzrechtliche Regelungen im Unternehmen vermitteln
. die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erlernen
. Hinweise für die praktische Arbeit im Betrieb aufnehmen und im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerdatenschutz umsetzen
. die Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats kennenlernen
. die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragtem und Betriebsrat fördern
INHALT
Datenschutz
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Datenschutzrecht und BetrVG
- Der Betriebsrat als Speicherstelle von Mitarbeiterdaten
- Nutzung von Personaldaten durch den Betriebsrat
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Aus- und Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten
- Zulässige Methoden der Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
- Rechte betroffener Mitarbeiter
- Kontrolle der Personaldatenverarbeitung
- Problemfelder des Personaldatenschutzes
- Kommunikations- und Informationssysteme bzw. netze
- Bedrohung der IT-Sicherheit intern und extern
- Schutz der Informationstechnik
- Einordnung, Struktur und Umsetzungszeitplan
- Erweiterte internationale Geltung (Marktortprinzip)
- Alle neuen Begriffe und Prozesserfordernisse
- Grundfragen zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Neue Zuständigkeiten und Instrumentarien
- Die zukünftig “abschreckenden” Bußgelder
- Recht auf Vergessenwerden und Datenportabilität
- Erweiterte Auskunfts- und Widerspruchsrechte
- Alle Änderungen im deutschen Beschäftigtendatenschutzrecht
- Bedeutung betrieblicher Regelungen und Betriebsvereinbarungen
- Fortbestand von Betriebsvereinbarungen
- Beurteilung von Leistungs- und Verhaltensüberwachung
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen und Haftung bei Missbrauch
- Mehr Transparenz- und Informationspflichten
- Umfangreiche Compliance-Verpflichtungen
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Neufassung des Verfahrensverzeichnisses
- Neue Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten
ZIELGRUPPE
Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter,Datenschutzbeauftragte und interessierte fachkundige BR-Mitglieder
VORAUSSETZUNGEN
keine
ANERKENNUNG
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss
SEMINARZEITEN
3 Tage (Mo - Do)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr