Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsrat und Arbeitgeber über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. Betriebliche Konflikte, wie z.B. über Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder Beschwerderechte der Arbeitnehmer, sollen durch eine Verständigung der Betriebspartner untereinander gelöst werden. In der betrieblichen Praxis gelingt eine solche Verständigung aber nicht immer. Es ist dann die Frage zu beantworten, wie die Interessengegensätze zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat überwunden werden können. Eine Konfliktbewältigung ist auf unterschiedliche Weise möglich. Neben den rechtlichen Lösungsmöglichkeiten ist auch die Mediation zu berücksichtigen. Sie will Konfliktfelder umfassender und effizienter angehen, um damit auch eine künftige Zusammenarbeit im Betrieb zu fördern.

1.099,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien und Rahmenprogramm

3 Tage (Mo – Do)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

Die Teilnehmer lernen

  • die rechtlichen Regelungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Konfliktbewältigung,
  • die Grundprinzipien der Mediation

kennen.

Inhalt

  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als rechtlicher Rahmen für Konfliktfelder
  • Lösungsmöglichkeiten nach dem BetrVG
  • Konfliktbewältigung durch Mediation
  • Der Betriebsrat als Mediator

Termine

auf Anfrage.

Zielgruppe

  • Betriebsräte und Ersatzmitglieder
  • Interessierte Arbeitnehmer

Voraussetzungen

BRS I, AR I oder vergleichbare Kenntnisse

Anerkennung

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

Teilnehmer

5-20 Teilnehmer

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