Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb neue Regelungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats geschaffen.

 

999,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien

2 Tage (Mi-Fr)

Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr

Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen leicht verständlich den technischen Hintergrund von KI. Erfahren Sie außerdem, in welchen Bereichen KI heute schon vielfach eingesetzt wird und welche Grenzen dabei auch der Datenschutz setzt.

Inhalt

Grundlagen der KI

  • Was ist KI und wie lernt diese?
  • Potenziale von KI erkennen, Chancen und Risiken abwägen
  • KI-Verordnung der EU
  • Mögliche Einsatzfelder von KI im Betrieb kennen

Anwendungsbereiche von KI

  • Recruiting und Einstellung: die Rolle von KI im Bewerbungsverfahren
  • Einsatz von KI im laufenden Arbeitsverhältnis und bei Kündigung
  • Möglichkeit der Anwendung von KI im Rahmen der BR-Arbeit
  • Mögliche Einsatzfelder von KI im Betrieb kennen

KI und Mitbestimmung

  • Selbstlernende und selbstprogrammierende KI: Verlieren wir die Mitbestimmung?
  • Einführung und Nutzung von KI im Betrieb – die Rechte des BR kennen
  • BR, GBR, KBR – wer ist zuständig?
  • welche Kontrollmöglichkeiten hat der Betriebsrat bei KI?
  • Haftungsfragen beim betrieblichen Einsatz von KI
  • die Beauftragung von Sachverständigen und Beratern
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur KI

KI und Datenschutz

  • BDSG, DSGVO und Data Act: Voraussetzungen für die Nutzung von KI kennen
  • Wer ist beim KI-Einsatz datenschutzrechtlicher Verantwortlicher?
  • Über Umfang und Grenzen des individuellen Schutzes Bescheid wissen
  • BDSG, DSGVO und Data Act: Voraussetzungen für die Nutzung von KI kennen
  • Wer ist beim KI-Einsatz datenschutzrechtlicher Verantwortlicher?
  • Über Umfang und Grenzen des individuellen Schutzes Bescheid wissen

Zielgruppe

Betriebsräte und Mitglieder eines IT-Ausschusses

Voraussetzungen

keine

Anerkennung

nach § 37 Abs.6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

Teilnehmer

5-15 Teilnehmer

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