Sie sind Wahlvorstandsmitglied und/oder Betriebsrat in einem kleineren Betrieb und wollen die Betriebsratswahl möglichst schnell und effektiv durchführen. Für Kleinbetriebe ist dies im  vereinfachten Wahlverfahren möglich. Mit unserem Seminar legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsratswahl. Wir gehen mit Ihnen alle erforderlichen Schritte einer Betriebsratswahl nacheinander durch und unsere Experten stehen Ihnen auch nach dem Seminar für die weitere Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

469,00 €
(zzgl. MwSt.)

09.00 – 11.00 Uhr

12.00 – 15.00 Uhr

Kostenlos für alle Teilnehmer

Expertenberatung und Zugang zum AUB Net auch nach dem Seminar

Ziele

  • Sie lernen Ablauf und rechtssichere Durchführung der Betriebswahl kennen
  • Sie erfassen und vermeiden die häufigsten Problem und Fehler
  • Sie erkennen die Grenzen zulässiger und unzulässiger Wahlwerbung

Inhalt

Die Bildung des Wahlvorstands

  • Einstufiges vereinfachtes Verfahren: Bestellung durch Betriebs-, Gesamt- oder Konzernbetriebsrat
  • Zweistufiges vereinfachtes Verfahren: Einladung zur Wahlversammlung, Wahl des Wahlvorstands

Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

  • Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung
  • Schulungsbesuch und Kostenerstattung
  • Besonderer Kündigungsschutz

Die Einleitung der Wahl

  • Erstellung der Wählerliste
  • Einspruch gegen die Wählerliste
  • Erstellung des Wahlausschreibens
  • Sammlung, Prüfung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  • Sie lernen alle Formalien und Fristen kennen

Die Durchführung der Wahl

  • Das Wahlverfahren
  • Durchführung der Stimmabgabe
  • Auszählung und Feststellung des Wahlergebnisses
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Anfechtung der Betriebsratswahl

  • Verletzung »wesentlicher« Wahlvorschriften
  • Gerichtliche Überprüfung
  • Nichtigkeitsgründe
  • Sie erfahren, wie Sie typische Fehler vermeiden, die zu einer Anfechtung der Wahl führen könnten

Termine

Keine Termine gefunden

Informationen

online

Zielgruppe

Wahlvorstandsmitglieder,  mit der Wahl befasste Betriebsräte

Voraussetzungen

keine

Anerkennung

nach § 20 Abs. 3 BetrVG nach Betriebsrats- oder Wahlvorstandsbeschluss; nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss

 

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