In diesem Aufbauseminar lernen die Teilnehmer aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen zu arbeitsrechtlichen Fragen und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats erfahren sowie wichtige neue Gesetze und ihre Relevanz für die Betriebsratsarbeit kennen.
995,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
10% Ermäßigung ab 3 Personen pro Betrieb und Termin
3 Tage (Mo – Do)
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr
Ziele
Die Teilnehmer werden
- eine Vertiefung ihrer arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Kenntnisse erhalten
- in der Lage sein, die erworbenen neuesten Kenntnisse im Arbeitsrecht in der Betriebsratsarbeit anzuwenden
- die für die sachgerechte Wahrnehmung der Betriebsratstätigkeit notwendigen (neuen) arbeitsrechtlichen Gesetze kennen lernen
Inhalt
- Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- Die aktuelle Rechtsprechung in arbeitsrechtlichen Fragen
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Die aktuellen Änderungen und Tendenzen im Arbeitsrecht
- Das Arbeitsgerichtsverfahren
Besuch einer Verhandlung beim Bundesarbeitsgericht oder optional Landesarbeitsgericht Thüringen.
Zielgruppe
- Erfahrene Betriebsräte und Ersatzmitglieder
- Interessierte Arbeitnehmer
Voraussetzungen
AR I, AR II oder vergleichbare Kenntnisse
Anerkennung
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG durch Betriebsratsbeschluss
Teilnehmer
5-20 Teilnehmer