Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsrat und Arbeitgeber über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. Betriebliche Konflikte, wie z.B. über Beteiligungsrechte des Betriebsrats oder Beschwerderechte der Arbeitnehmer, sollen durch eine Verständigung der Betriebspartner untereinander gelöst werden. In der betrieblichen Praxis gelingt eine solche Verständigung aber nicht immer. Es ist dann die Frage zu beantworten, wie die Interessengegensätze zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat überwunden werden können. Eine Konfliktbewältigung ist auf unterschiedliche Weise möglich. Neben den rechtlichen Lösungsmöglichkeiten ist auch die Mediation zu berücksichtigen. Sie will Konfliktfelder umfassender und effizienter angehen, um damit auch eine künftige Zusammenarbeit im Betrieb zu fördern.
3 Tage (Mo – Do)
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