Der Strukturwandel in der Arbeitswelt hat dazu geführt, dass heute in vielen Unternehmen psychische Anforderungen wie Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, Leistungsbewertung und –druck, Informationsflut, hohe Verantwortung und zwischenmenschliche Probleme wesentliche Belastungsschwerpunkte darstellen. Diese führen zunehmend auch zu arbeitsbedingten psychischen und psychosomatischen Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen. Die Gesetzeslage im Arbeitsschutz trägt diesen Veränderungen Rechnung. Im Rahmen der Beurteilung von Arbeitsbedingungen sind gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz auch psychische Gefährdungsfaktoren zu ermitteln. Der Betriebsrat hat Sorge dafür zu tragen, dass diese Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument eines präventiven betrieblichen Gesundheitsmanagements durchgeführt wird.
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