Sowohl der Betriebsrat als auch insbesondere die Schwerbehindertenvertretung haben sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen im Betrieb einzusetzen. Das SGB IX, das durch das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz zahlreiche Änderungen erfahren hat, bildet die gesetzliche Grundlage für diese Aufgabe. Den Teilnehmern wird das für die betriebliche Praxis erforderliche Wissen nach dem neuen Gesetzesstand vermittelt.
749,00 €
(zzgl. MwSt. und Hotelkosten)
Inklusive Seminarmaterialien
2 Tage
Seminarbeginn (Anreisetag): 16.00 Uhr
Seminarende (Abreisetag): 14.00 Uhr
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