Die EU-Datenschutz – Grundverordnung trat am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft und änderte z.T. grundlegend das bisherige Datenschutzrecht. Der deutsche Gesetzgeber hat bereits reagiert, und das Bundesdatenschutzgesetz komplett neu gefasst. Der gesetzliche Datenschutz umfasst damit künftig rund viermal mehr Vorschriften als bisher. Die Neuerungen treffen jedes Unternehmen jeder Branche und fordern in einer nur kurzen Umsetzungszeit, dass der Bereich Datenschutz von jedem Unternehmen in seiner Gesamtheit überprüft und angepasst wird. Existierende Muster, Checklisten und Vertragsdokumente sind zu überarbeiten. Datenschutzrecht nach den neuesten datenschutzrechtlichen Regelungen inklusive der Änderungen durch EU-Grundverordnung in Unternehmen; Abschlussprüfung mit Zertifizierung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
3 Tage (Mo – Do)
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