Auf den ersten Schreck über den Verlust des Arbeitsplatzes folgen in der Regel intensive Gespräche und Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Am Ende wird eine Abfindungsregelung unterzeichnet – freiwillig oder bisweilen erst nach einem Verhandlungstermin vor dem Arbeitsgericht. Doch wird eigentlich auch Steuer auf Abfindung fällig? Was sollten Arbeitnehmer in finanzieller und steuerlicher Hinsicht beachten? Das Jahr 2025 hat eine wichtige Neuerung mit sich gebracht, die Betroffene unbedingt kennen sollten. Im folgenden Text finden Sie Antworten!

Inhaltsverzeichnis:

  1. Abfindung versteuern: Gesamtsumme ist einkommensteuerpflichtig
  2. Steuer auf Abfindung mindern mit der Fünftelregelung
  3. Fünftelregelung: Das ändert sich bei der Abfindung 2025
  4. Daran sollten Sie bei der Steuererklärung denken
  5. Abfindung: Steuer vermeiden per Altersvorsorge
  6. Vertretung und Begleitung bei Rechtsfragen im Berufsleben
  7. Fazit: Bei der Steuer auf Abfindung sind viele Dinge zu beachten

Abfindung versteuern: Gesamtsumme ist einkommensteuerpflichtig

Das Wichtigste vorab: Auch wenn die Abfindung als angemessener Ausgleich für den Jobverlust vereinbart wird, unterliegt sie grundsätzlich der vollen Besteuerung – somit ist die Gesamtsumme einkommensteuerpflichtig. Steuerliche Freibeträge, wie sie bis 2006 noch eingeräumt wurden, gibt es heute nicht mehr.

Arbeitnehmer sollten daher also bereits bei den Verhandlungen mit dem bisherigen Chef beachten, dass die diskutierten Beträge niemals 1 zu 1 auf dem eigenen Konto landen werden. Denn zuvor kassiert das Finanzamt direkt mit.

Steuer auf Abfindung mindern mit der Fünftelregelung

Allerdings gibt es gesetzmäßige Möglichkeiten, die Steuer auf Abfindung zu mindern. Denn nach der aktuell gültigen Steuerrechtsprechung werden Abfindungszahlungen als „außerordentliche Einkünfte“ gemäß § 34 EStG eingeordnet. Somit können Sie bei Erhalt einer Abfindung von der sogenannten „Fünftelregelung“ profitieren. Vielleicht haben Sie diesen Begriff schon einmal gehört: Gemeint ist damit, dass der Betrag bei der Steuerberechnung nicht einmalig dem aktuellen Jahresgehalt hinzugefügt, sondern stattdessen gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird.

Auszahlung sollte komplett in einem Kalenderjahr erfolgen

Dank dieser gleichmäßigen Verteilung fällt der Steuersatz niedriger aus, im Ergebnis haben Sie weniger Steuern auf die Abfindung zu zahlen. Wichtig dabei: Von dieser vorteilhaften Fünftelregelung können Sie nur profitieren, wenn die gesamte Abfindungssumme vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird. Darauf sollten Sie also im Zuge der Verhandlungen und Gespräche mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber unbedingt drängen. Vorsicht ist hingegen geboten, wenn Ihnen die Auszahlung der Abfindung in Teilbeträgen oder über mehrere Jahre hinweg angeboten wird.

Fünftelregelung: Das ändert sich bei der Abfindung 2025

Wichtig für Sie zu wissen: Ab dem Jahr 2025 gelten neue Vorgaben für die steuerliche Behandlung von Abfindungen. Die bisherige Möglichkeit, die sogenannte Fünftelregelung direkt bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber anzuwenden, entfällt. Stattdessen wird die Steuervergünstigung künftig über das Finanzamt geregelt. Ursprünglich war diese Änderung bereits für 2024 vorgesehen, doch mit dem Wachstumschancengesetz tritt sie nun zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Was ändert sich konkret bei der Fünftelregelung?

Bisher konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung unmittelbar bei der Auszahlung einer Abfindung berücksichtigen, wodurch der individuelle Steuersatz des Arbeitnehmers gesenkt wurde (§ 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG). Ab 2025 sind jedoch nicht mehr die Arbeitgeber für diese Steuervergünstigung zuständig. Stattdessen müssen gekündigte Arbeitnehmer die Fünftelregelung selbst in ihrer Steuererklärung beantragen, und das Finanzamt übernimmt anschließend die Berechnung und Erstattung des Steuervorteils.

Wichtige Punkte für Arbeitnehmer:

  • Wer die Fünftelregelung in Anspruch nehmen möchte, muss sie eigenständig in der Steuererklärung angeben.
  • Die erstmalige Anwendung über die Steuererklärung ist ab dem Steuerjahr 2024 möglich.
  • Die Auszahlung des steuerlichen Vorteils verzögert sich dadurch gegenüber der bisherigen Regelung.
  • Neben Abfindungen sind auch mehrjährige Sonderzahlungen wie beispielsweise Jubiläumsboni von der Änderung betroffen.

Warum wird die Regelung angepasst?

Die Anpassung der Besteuerung von Abfindungen erfolgt im Rahmen der Reformen durch das Wachstumschancengesetz. Ziel ist es, Arbeitgeber von der aufwendigen Prüfung und Berechnung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens zu entlasten.

Daran sollten Sie bei der Steuererklärung denken

Um von der Fünftelregelung optimal zu profitieren und Ihre Steuer auf Abfindung zu mindern, ist es wichtig, dies in Ihrer Steuererklärung fachgerecht zu dokumentieren. Das ist in der Steuererklärung für das betreffende Kalenderjahr in der Anlage N anzugeben. Unser Tipp: Lassen Sie sich unbedingt von unabhängiger Seite steuerlich sowie rechtlich beraten

Steuern mindern mit einer Zahlung im Folgejahr

Noch ein Tipp zum passenden Timing der Abfindungszahlung: Wenn das Arbeitsverhältnis am Ende eines Kalenderjahres beendet wird, kann es vorteilhaft sein, die Zahlung der Abfindung erst für den Beginn des nächsten Kalenderjahres zu vereinbaren – vor allem, wenn Sie nicht nahtlos eine neue Beschäftigung antreten. In der Konsequenz wird durch diese Regelung die Steuerlast auf Basis des neuen Kalenderjahres-Einkommens niedriger ausfallen.

Abfindung: Steuer vermeiden per Altersvorsorge

Eine weitere attraktive Möglichkeit besteht darin, die Abfindung steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Diese Option erlaubt das Betriebsrentenstärkungsgesetz seit dem Jahr 2018. Demnach bleiben Einzahlungen zur Erlangung von Anwartschaften steuerfrei. Allerdings: Bei der späteren Auszahlung unterliegt wiederum die Betriebsrente der vollen Besteuerung, das sollten Sie bei der finanziellen Gesamtbetrachtung nicht außer Acht lassen.

Möglichkeiten der steuerfreien Einzahlung

Möglich ist solch eine steuerfreie Einzahlung in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds – Voraussetzung dafür ist, dass der Höchstbetrag nicht bereits durch andere Beiträge ausgeschöpft ist. Der zulässige steuerfreie Höchstbetrag beläuft sich auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre (maximal 10).

Ein Rechenbeispiel dazu: Die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze in 2023 liegt bei 7.300 Euro monatlich oder 87.600 Euro pro Jahr; 4 Prozent davon sind 3.504 Euro. Dieser Betrag wird dann mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre multipliziert, bis zum maximalen steuerfreien Höchstbetrag von 35.040 Euro.

Vertretung und Begleitung bei Rechtsfragen im Berufsleben

Im Fall einer Kündigung, beim Verhandeln einer Abfindungsvereinbarung oder bei anderen Themen sehen sich Arbeitnehmer oft mit komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e.V. begleitet kompetent und zuverlässig. Im Mittelpunkt stehen dabei stets die Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Attraktiv für Sie: Rechtsschutzversicherung und anwaltliche Beratung sind in den Mitgliedsbeiträgen bereits enthalten.

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Fazit: Bei der Steuer auf Abfindung sind viele Details zu beachten

Einkommensteuerpflicht, Fünftelregelung, Vorsorgeaufwendungen: Neben rechtlichen Fragen sind rund um eine Abfindungsvereinbarung auch zahlreiche steuerliche Aspekte gründlich zu bedenken. Grundsätzlich sind Abfindungszahlungen voll einkommensteuerpflichtig. Doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Höhe der Steuerzahlung zu mindern oder Steuern größtenteils zu mindern.  Dabei sollten Sie als Betroffener allerdings unbedingt die rechtlichen und steuerlichen Neuerungen beachten, die das Jahr 2025 mit sich gebracht hat. Welche Lösung für Ihre Situation am besten erscheint, lässt sich nur in einer persönlichen Beratung klären.

FAQs

Wie wird eine Abfindung steuerlich behandelt?

Eine Abfindung wird in der Regel als Einkommen betrachtet und ist daher in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig. Es gibt jedoch verschiedene rechtlich zulässige Wege, um die Steuer auf Abfindung zu mindern, beispielsweise mit der sogenannten Fünftelregelung.

Gibt es Steuerbefreiungen für Abfindungszahlungen?

Steuerliche Freibeträge auf Abfindungszahlungen gibt es in Deutschland seit 2006 nicht mehr. Stattdessen lässt sich in der Steuererklärung die sogenannte Fünftelregelung anwenden. Dabei wird die einmalige Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre aufgeteilt, was die aktuelle Steuerlast für den Arbeitnehmer erheblich reduziert.

Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast auf Abfindungen zu reduzieren?

Neben der Fünftelregelung gibt es weitere Wege, um die Steuerbelastung auf Abfindungen zu verringern. Dazu kann beispielsweise die Einzahlung in eine Altersvorsorge, wie eine Betriebsrente oder die sogenannte Rürup-Rente, gehören.

Müssen Sozialabgaben und Kirchensteuer auf Abfindungen gezahlt werden?

Nein, auf Abfindungen sind keine Sozialabgaben, wie beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.

Welche Steuerklasse wird auf die besteuerte Abfindung angewendet?

Dies hängt von der individuellen Familiensituation ab. Es gilt die übliche Steuerklasse, nach der auch alle weiteren Einkünfte versteuert werden. In jedem Fall empfiehlt es sich, bei allen steuerlichen Fragen rund um die Abfindungszahlung eine individuelle, fachlich versierte Beratung in Anspruch zu nehmen.

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