Schützen Sie Arbeitnehmer und den Betrieb vor den Auswirkungen

Überlastanzeigen sind ein bislang fast ausschließlich im Gesundheitswesen bekanntes Instrument, das bei entsprechenden Problemen vom medizinischen Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen angewandt wird. Überlastanzeigen haben das Ziel, einer häufigen oder permanenten Über- oder Fehlbelastung abzuhelfen und sind damit ein Pflichtinstrument der Gefahrenabwehr: Nach § 15…17 des Arbeitsschutzgesetzes sind Beschäftigte verpflichtet, ihrem Arbeitgeber eine Über- oder Fehlbelastung anzuzeigen, die zu fatalen Arbeitsfehlern führen und die Gesundheit bzw. Sicherheit der eigenen oder anderer Personen (Kollegen, Kunden usw.) gefährden können. Der Schutz von Kollegen, Kunden und Anwendern steht dabei gleichrangig neben dem Selbstschutz vor Burn-Out und anderen Folgekrankheiten von Über-oder Fehlbeanspruchung.

Aber nicht nur vernachlässigte Patienten können Schaden nehmen – das Gefährdungspotenzial von Über- oder Fehlbelastung und daraus resultierender fataler Arbeitsfehler wird jetzt zunehmend auch in anderen Berufen und Branchen erkannt. Gleichzeitig erweitert sich der Fokus von klassischer Überlast auch auf andere Gefährdungsfaktoren, zum Beispiel auf unruhige Großraumbüroumgebung, in der hochkonzentriert geistige Arbeit mit Sicherheitsverantwortung geleistet werden muss. Daher kommt das Instrument einer Überlast-/Fehlbelastungsanzeige nun vermehrt auch in anderen Branchen zum Einsatz. Dabei gilt es allerdings zwei Hürden zu überwinden:

  1. Wir wissen natürlich um das Dilemma: Eine Überlast-oder Fehlbelastungsanzeige mag manchem Betroffenen zunächst als Nestbeschmutzung erscheinen und bestimmt nicht leichtfallen. Andererseits werden die Betroffenen die Unsicherheit, ob ihnen bei ihrer Über-oder Fehlbelastung nicht doch eines Tages ein kapitaler Fehler unterlaufen wird, als ständig über ihrem Kopf schwebendes Damoklesschwert und zusätzliche psychische Belastung empfinden. Da dürfte eine Benutzung des Formulars dann vielleicht doch das kleinere Übel sein und langfristig nur Schaden vom Unternehmen abwenden.
  2. Wenn ich mich als Betroffener nun endlich durchgerungen habe, diesen Schritt zu gehen, wo finde ich dann ein geeignetes Formular? Der Arbeitgeber dürfte es kaum in seiner Formularsammlung haben und auch im Internet wird man bislang nur schwerlich fündig.

Diese Lücke hat daher jetzt die AUB gefüllt und bietet ein entsprechendes Word-Dokument an.

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