Ein Bewerbungsgespräch ist für die meisten mit einer gehörigen Portion Lampenfieber verbunden. Sicherlich sind Sie gespannt auf die ungewohnte Situation – und freuen sich auf die Möglichkeit, womöglich Ihren Traumjob zu finden. Doch nicht immer laufen Bewerbungsgespräche wie vorher erhofft. Was tun, wenn der potenzielle Arbeitgeber nach politischen Überzeugungen, Finanzverhältnissen oder persönlichen Dingen wie einem Kinderwunsch fragt? Nicht alles müssen Sie beantworten! In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zu unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch wissen sollten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einstellungsgespräch: Zulässige und unzulässige Fragen
  2. Erlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch
  3. Wie kann ich auf unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch reagieren?
  4. Einstellungsgespräch: Fragen und Antworten trainieren
  5. Auf häufige Fragen im Bewerbungsgespräch vorbereiten
  6. Fazit: Unzulässige Fragen souverän meistern

Einstellungsgespräch: Zulässige und unzulässige Fragen

Ein Bewerbungsgespräch dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen. Potenzielle Arbeitgeber verfügen dabei in einem gewissen Rahmen über ein Fragerecht und können zulässige Fragen stellen, die in direktem Zusammenhang mit der zu besetzenden Position stehen. Wenn die Fragen allerdings allzu sehr ins Persönliche abzielen, sind Sie als Bewerber nicht zwangsläufig zu einer Antwort verpflichtet.

Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes

Doch was darf der Arbeitgeber überhaupt fragen und was sind unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch? Ingrid Brand-Hückstädt, Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, klärt auf: „In Bewerbungsprozessen gelten unter anderem die Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). Bereits in § 1 AGG wird definiert, welche Themen wie Herkunft oder Religion in Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht zu einer möglichen Benachteiligung führen dürfen. Unzulässige Fragen laut AGG muss niemand im Bewerbungsgespräch beantworten und darf dadurch auch keine Schlechterstellung im Bewerbungsprozess fürchten.“

Laut AGG zählen dazu insbesondere Fragen zu Themen wie:

  • Ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder weltanschauliche Ansichten
  • Behinderungen
  • Sexuelle Identität

Beispiele für unzulässige Fragen

Hier finden Sie einige konkrete Beispiele für unzulässige Fragen:

  • Planen Sie, in naher Zukunft zu heiraten?
  • Haben Sie den Wunsch, Kinder zu bekommen?
  • Sind Sie derzeit schwanger?
  • Haben Sie irgendwelche körperlichen Einschränkungen?
  • Gibt es erbliche Krankheiten in Ihrer Familie?
  • Zu welcher Religionsgemeinschaft zählen Sie sich?
  • Sind Sie Mitglied einer politischen Partei?
  • Welche politische Partei bevorzugen Sie bei Wahlen?
  • Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft?
  • Aus welchem Land stammen Ihre Vorfahren?
  • Welcher Kulturkreis ist für Sie prägend?
  • Wie ist Ihre finanzielle Situation?
  • Haben Sie derzeit Schulden?
  • Wurden Sie schon einmal strafrechtlich verurteilt?
  • Haben Sie bereits eine Haftstrafe verbüßt?

Lügen ist manchmal ausdrücklich erlaubt!

Aber auch Themenbereiche wie Partnerschaft und Familienplanung, Vermögen, persönliche politische Ansichten oder Mitgliedschaften bei Arbeitnehmerorganisationen wie der AUB haben in einer Vorstellungsrunde nichts verloren, so Ingrid Brand-Hückstädt weiter: „Bei unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch ist es Bewerbern sogar erlaubt zu lügen – falls Ihnen bei einer wahrheitsgemäßen Beantwortung Nachteile nach AGG entstehen könnten.“ So dürfe etwa ein Kinderwunsch vielleicht in einigen Jahren kein Grund dafür sein, eine Stelle trotz entsprechender Qualifikation nicht antreten zu können.

Wichtig für Sie zu wissen: Aus der falschen Beantwortung unzulässiger Fragen in einem Bewerbungsgespräch dürfen Ihnen auch später keine Nachteile entstehen – zum Beispiel wenn es zu einer Einstellung kommt und der Arbeitgeber diese aufgrund der vermeintlichen Lüge rückgängig machen möchte.”

Erlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch

Doch welche Fragen sind in einem Bewerbungsgespräch überhaupt zulässig? Ingrid Brand-Hückstädt erklärt: „Erlaubt sind alle Themen, an denen der Arbeitgeber mit Bezug auf die zu besetzende Stelle ein berechtigtes Interesse hat. Was relevant ist, kann also von Beruf zu Beruf durchaus variieren.“ So seien zum Beispiel Fragen nach Vorerkrankungen oder körperlichen Einschränkungen nur dann zulässig, wenn die Tätigkeit eine entsprechende körperliche Fitness zwingend erfordert.

„Auch nach Vorstrafen darf nur gefragt werden, wenn sie Bedeutung für die zu besetzende Tätigkeit haben – Berufskraftfahrer etwa dürfen zu Verkehrsdelikten befragt werden“, so die Anwältin weiter. Und: Personaler dürfen in jedem Fall bezüglich einer bevorstehenden Haftstrafe Fragen stellen. In diesem Fall hat der Bewerber eine Offenbarungspflicht.

Bedingt erlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch

Wie schon oben dargelegt, gehören Fragen des Glaubens oder politische Überzeugungen in den privaten Bereich, auf die Sie in einem Vorstellungsgespräch nicht antworten müssen. Ausnahme: Der mögliche Arbeitgeber ist ein sogenannter „Tendenzbetrieb“, also zum Beispiel eine konfessionelle Einrichtung oder beispielsweise eine Parteiorganisation.

„Hier kann im Einzelfall durchaus ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegen, sich zu den Einstellungen des Bewerbers zu erkundigen. Schließlich geht es darum, ob sich die Person mit den Werten des Arbeitgebers identifizieren kann“, erläutert Ingrid Brand-Hückstädt weiter.

Wie kann ich auf unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch reagieren?

So weit zu den rechtlichen Grundlagen. Doch was tun, wenn Sie in einem Bewerbungsgespräch aus heiterem Himmel mit intimen Dingen und unzulässigen Fragen konfrontiert werden? Grundsätzlich sollte jeder Bewerbungstermin gut vorbereitet werden. Dazu gehört es nicht nur, sich gründlich über das jeweilige Unternehmen zu informieren und übliche, häufig gestellte Fragen zu trainieren. Ebenso wichtig ist es, dass Sie sich ebenfalls für schwierige Situationen wie unzulässige Fragen vorbereiten.

Sachlich bleiben und souverän antworten

Die wichtigsten Regeln: Bewahren Sie einen kühlen Kopf! Lassen Sie sich nicht provozieren! Antworten wie „Diese Frage dürfen Sie mir gar nicht stellen“ oder noch verschärfter „Das geht Sie gar nichts an!“ wird Sie sicherlich nicht Ihrem Traumjob näher bringen. Stattdessen sollten Sie freundlich und verbindlich bleiben.

Eine gute rhetorische Taktik ist es beispielsweise, auf schwierige oder unzulässige Fragen mit einer Gegenfrage zu antworten. Beispiel: „Wieso ist es für die besetzende Stelle wichtig, welche Partei ich wähle?“ Nicht selten dürfte Ihr Gesprächspartner dadurch schon so perplex sein, dass er die Frage einfach zurückzieht.

Einstellungsgespräch: Fragen und Antworten trainieren

Zudem kann es hilfreich sein, sich für schwierige Situationen im Bewerbungsgespräch vorher Antwortmuster zurechtzulegen. Je nachdem, wie Sie Ihren Gesprächspartner bis dahin kennengelernt haben und welches Bild Sie von ihm haben, können Sie dann aus verschiedenen Optionen auswählen.

Eine unzulässige Frage – fünf Antwortoptionen

Ein Beispiel dazu: Die Frage „Planen Sie eine Schwangerschaft in den nächsten zwei bis drei Jahren?“ lässt sich unterschiedlich beantworten:

  1. Mit Humor: „Oh, ich wusste gar nicht, dass dies eine Voraussetzung für die Position ist. Das muss ich in der Stellenanzeige wohl überlesen haben.“
  2. Mit einer Gegenfrage: „Haben Sie denn Kinder, wenn ich fragen darf?“
  3. Sachlich: „Da diese Frage keine Relevanz für die Position hat, verstehen Sie sicherlich, dass ich Ihnen darauf nicht antworten werde.“
  4. Ehrlich: „Im Augenblick habe ich keine Pläne, aber das kann sich in Zukunft natürlich ändern.“
  5. Unehrlich: „Nein, die Karriere hat für mich absoluten Vorrang vor Kindern.“

Auf häufige Fragen im Bewerbungsgespräch vorbereiten

Nur selten eskalieren Bewerbungsgespräche derart, dass unzulässige Fragen das Interview massiv belasten. Im Gegenteil, meist stellen Personaler übliche Fragen, die für die jeweilige Stelle von zentraler Bedeutung sind, und dabei helfen sollen, sich von Ihnen als Mensch ein möglichst exaktes Bild machen zu können. Daher sollten Sie es nicht versäumen, sich gut auf häufige Fragen im Bewerbungsgespräch vorzubereiten.

Checkliste für häufige Fragen

Dazu gehören etwa folgende Punkte:

  • Was reizt Sie ausgerechnet an dieser Aufgabe?
  • Welche Qualifikationen befähigen Sie für die zu besetzende Stelle?
  • Warum möchten Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber verlassen?
  • Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?
  • Was sind Ihre größten Stärken?
  • Arbeiten Sie lieber allein oder im Team?
  • Möchten Sie noch etwas zu unserem Unternehmen oder der Position wissen?

Auf diese häufigen Fragen im Bewerbungsgespräch sollten Sie gut vorbereitet sein, rhetorisch schlagfertig und überzeugend beantworten können. Dann dürfte dem nächsten Karrieresprung nicht mehr viel im Wege stehen!

Fazit: Unzulässige Fragen souverän meistern

Ein Bewerbungsgespräch bietet die Gelegenheit, um sich gegenseitig kennenzulernen und den potenziellen Arbeitgeber von den eigenen Fähigkeiten zu überzeugen. Dabei können jedoch auch unzulässige Fragen gestellt werden, die beispielsweise das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verbietet. Solche Fragen können Themen wie ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, sexuelle Identität und ähnliche persönliche Aspekte betreffen. Bewerber sind nicht verpflichtet, auf unzulässige Fragen zu antworten und dürfen unter bestimmten Umständen sogar lügen, ohne spätere Nachteile befürchten zu müssen.

Zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch beziehen sich hingegen auf Aspekte, die direkt mit der zu besetzenden Position zusammenhängen. Als Bewerber sollten Sie sich darauf vorbereiten, um auf unzulässige Fragen professionell und souverän zu reagieren, beispielsweise durch Gegenfragen oder humorvolle Antworten. Gleichzeitig ist es wichtig, sich auf häufig gestellte, relevante Fragen vorzubereiten und diese überzeugend zu beantworten. Das Wissen um die eigenen Rechte und angemessene Reaktionen ermöglicht es Ihnen, auch schwierige Situationen im Bewerbungsgespräch erfolgreich zu meistern und den Fokus auf Ihre Eignung für die Position zu lenken.

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