Als Interessenvertretung der Arbeitnehmer und an der Schnittstelle zur Geschäftsführung kommt dem Betriebsrat in jedem Unternehmen eine bedeutsame Rolle zu. Um der Vielzahl der Aufgaben gerecht zu werden, sind deshalb klare Strukturen und eine gute Organisation in der Betriebsratsarbeit notwendig. Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat generell, welche Gremien sind für die tägliche Arbeit von Belang? Der folgende Artikel informiert Sie umfassend zu diesem Themenbereich.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Allgemeine Aufgaben im Betriebsrat
  2. Betriebsrat Ausschüsse: Welche Gremien gibt es?
  3. Betriebsrat-Aufgaben: Beispiele aus der Praxis
  4. Was sind keine Aufgaben für den Betriebsrat?
  5. Fazit: Aufgaben im Betriebsrat – vielfältiger, als es auf den ersten Blick scheint

Allgemeine Aufgaben im Betriebsrat

Sprachrohr und Repräsentant der Belegschaft: Auf diesen kurzen Nenner lässt sich die Kernaufgabe eines Betriebsrates bringen. Eine umfassende Definition dazu können Sie in diesem Artikel [Verlinken: Was ist ein Betriebsrat] nachlesen. Naheliegenderweise ist die wichtige Funktion mit einer Vielzahl an Themen, Fragestellungen und Verantwortlichkeiten verbunden. Die allgemeinen Aufgaben im Betriebsrat lassen sich folgendermaßen strukturieren:

1. Organisatorische Aufgaben

Um die wichtige Funktion im Miteinander von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zielführend wahrnehmen zu können, sind im Betriebsrat eine Reihe organisatorischer Aufgaben zu erledigen. Dazu zählen

  • Wahlen des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters
  • Gründung und Besetzung von Ausschüssen, wie Betriebsausschuss,

Wirtschaftsausschuss, IT-Ausschuss und mehr

  • Vorbereitung, Organisation und Veranstaltung von Betriebsversammlungen
  • Regelmäßige Sitzungen des Betriebsrats
  • Angebot regelmäßiger Sprechstunden für die Arbeitnehmer
  • Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Bei den nächsten Betriebsratswahlen: Aufstellen des Wahlvorstandes

2. Schützende Aufgaben

Im Interesse der Kolleginnen und Kollegen nimmt der Betriebsrat verschiedene Schutzaufgaben wahr. So achtet der Betriebsrat unter anderem auf die Einhaltung gültiger Regularien im Bereich des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des betrieblichen Umweltschutzes. Außerdem liegt es im Aufgabenbereich des Betriebsrates, den Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit im Unternehmen sicherzustellen.

3. Überwachende Aufgaben

Zu den wohl wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats gehört es, kontinuierlich auf das Einhalten relevanter Vorschriften im Unternehmen zu achten. Das gilt für Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Arbeitsrechtliche Bedeutung haben insbesondere das Bundesurlaubsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wenn der Betriebsrat diesbezüglich Verstöße feststellt, ist es seine Aufgabe, aktiv zu werden und beim Arbeitgeber auf eine Klärung des Sachverhalts zu bestehen.

4. Fördernde Aufgaben

Fördernde Aufgaben beziehen sich auf die Interessen verschiedener Gruppen: Der Betriebsrat kann etwa die Eingliederung Schwerbehinderter oder die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer durch gezielte Maßnahmen unterstützen.

5. Weitere Aufgaben

Um ein respektvolles Miteinander im Unternehmen zu fördern und die Interessen der Mitarbeitenden zu vertreten, leistet der Betriebsrat noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:

  • Regelmäßiger Dialog mit der Belegschaft, von Betriebsversammlungen bis zu Einzelsprechstunden sowie der Entgegennahme von Beschwerden
  • Regelmäßige Beratungen und Abstimmungen mit dem Arbeitgeber zu aktuellen Fragen
  • Mitgestaltung und Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen, insbesondere mit Blick auf Megatrends wie Digitalisierung, mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeitmodelle und mehr
  • Interessenwahrnehmung bei Personalmaßnahmen
  • Begleitung und Impulsgeber bei wirtschaftlichen Fragen des Unternehmens und bezüglich der zukünftigen Entwicklung

Diese Aufzählung vermittelt nur einen groben Überblick dazu, wie vielschichtig und verantwortungsvoll die Aufgaben eines Betriebsrates sind. „Um dem hohen eigenen Anspruch gerecht zu werden, sollten Betriebsräte daher ihre Tagesarbeit sehr gut organisieren. Dabei hilft es beispielsweise – abhängig von der Zahl der Betriebsratsmitglieder –, Aufgaben klar zu verteilen und Zuständigkeiten zu benennen“, erklärt Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der AUB und selbst langjährig aktiver Betriebsrat.

Zu einer zielführenden Struktur tragen zudem Gremien des Betriebsrates bei. Allen voran sind dabei die verschiedenen Ausschüsse zu nennen, die Betriebsräte, abhängig unter anderem von der Größe des Unternehmens und der Zahl der Belegschaftsmitglieder, bilden können.

Betriebsrat Ausschüsse: Welche Gremien gibt es?

Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Gremien und Ausschüsse der Betriebsratsarbeit vor:

  • Bei größeren Unternehmen ist ein Betriebsausschuss unverzichtbar. Eine Gründung ist möglich, wenn der Betriebsrat mindestens neun Mitglieder umfasst. (§ 27 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Der Betriebsausschuss organisiert das Tagesgeschäft, verteilt und bündelt die verschiedenen Aufgaben. Der Betriebsratsvorsitzende ist gleichzeitig auch automatisch Vorsitzender des Betriebsausschusses. Wichtig zu wissen: Nur wenn ein Betriebsausschuss vorhanden ist, können die weiteren Ausschüsse eigenständig Beschlüsse treffen. Die Gründung weiterer Ausschüsse mit eigenen Aufgabenbereichen ist insbesondere in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern üblich (§ 28 Abs. 1 S. 1 BetrVG).
  • Personalfragen sind stets von höchster Sensibilität. Bei Themen wie Kündigung, Versetzung oder zukünftiger Personalplanung ist auf Seiten des Betriebsrates der Personalausschuss am Zuge, er kann bei Unternehmen entsprechender Größe gebildet werden.
  • Ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) kann federführend die Einhaltung von Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung begleiten und überwachen – unterstützt von Arbeitsschutzexperten und weiteren Fachleuten. Eine wichtige Regel dazu: Bei mehr als 20 Beschäftigten ist zwingend ein ASA zu gründen.
  • Im IT- und Digitalisierungsausschuss können alle Fäden zusammenlaufen, die mit der digitalen Transformation zu tun haben. Vor allem in Branchen, in denen sich Digitalisierung besonders schnell oder disruptiv vollzieht, ist die Gründung eines solchen Ausschusses empfehlenswert.
  • Der Betriebsrat ist mit seiner Kompetenz ebenfalls gefragt, wenn es um grundsätzliche, strategische Fragen der weiteren Unternehmensentwicklung und der Arbeitsplatzsicherheit geht. Der sogenannte Wirtschaftsausschuss ist das richtige Gremium, um die Interessen der Belegschaft in dieser Hinsicht zu vertreten.
  • In Großunternehmen sind darüber hinaus weitere Organe des Betriebsrats üblich, um die Arbeit effizienter zu gestalten. Für übergeordnete Fragestellungen, die beispielsweise über einen einzelnen Standort hinausgehen, sind in diesem Fall der Gesamtbetriebsrat oder der Konzernbetriebsrat die richtigen Instanzen, um mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und zu beraten.

Betriebsrat-Aufgaben: Beispiele aus der Praxis

Neben dem Tagesgeschäft mit den regulären, oben bereits beschriebenen Aufgaben ist der Betriebsrat vor allem dann gefragt, wenn grundlegende Betriebsänderungen anstehen. Bei Umstrukturierungen, (Teil-) Schließungen von Standorten, Veränderungen der Unternehmensstruktur oder der Tätigkeitsbereiche ist der Betriebsrat besonders gefordert, die Interessen der Belegschaft zu repräsentieren.

Dazu gehört es unter anderem, mit dem Arbeitgeber im Fall grundlegender Änderungen über einen angemessenen Interessenausgleich zu beraten – bis hin zum Aushandeln eines Sozialplans, wenn der Arbeitgeber beispielsweise einen signifikanten Stellenabbau beabsichtigen sollte.

Begleitung von Arbeitnehmer-Interessen

Ein weiteres Beispiel für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten ist es, einzelne Arbeitnehmer zu begleiten und zu unterstützen, beispielsweise wenn es um die Einsicht in die eigene Personalakte, um Beschwerden oder eine Leistungsbeurteilung und mögliche Entwicklungsperspektiven eines Mitarbeiters im Unternehmen geht. “Bei diesen und weiteren Beispielen haben Arbeitnehmende die Möglichkeit und das Recht, den Betriebsrat hinzuzuziehen”, erklärt Rechtsanwältin Ingrid Brand-Hückstädt.

Auch Fragen der Gleichbehandlung zählen zu den Betriebsratsaufgaben. So kontrolliert er etwa, ob Personen im Betrieb grundsätzlich gleichbehandelt werden oder womöglich aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihrer Religion benachteiligt werden. Ist dies der Fall, hat der Betriebsrat einzugreifen und das Interesse des betroffenen Mitarbeiters zu vertreten.

Was sind keine Aufgaben für den Betriebsrat?

Immer wieder ist in der Arbeitspraxis in Unternehmen festzustellen, dass Mitarbeiter die Aufgaben und Rechte von Betriebsräten falsch einschätzen. Nicht zu den Aufgaben eines Betriebsrates zählen beispielsweise:

  • Individuelle (arbeitsrechtliche) Beratungen einzelner Beschäftigter
  • Vertretung von Arbeitnehmern bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht
  • Geltendmachung finanzieller Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber
  • Das Werben für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Die Organisation der Betriebsratswahl  – denn dies ist eine Aufgabe des Wahlvorstandes).

Fazit: Aufgaben im Betriebsrat – vielfältiger, als es auf den ersten Blick scheint

Betriebsräte leisten eine wichtige, ehrenamtliche Tätigkeit – im Interesse Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Die Vielfalt an Aufgaben und die intensive Arbeit in den Gremien wie den Ausschüssen des Betriebsrates wird oft unterschätzt. Um den hohen Anforderungen braucht es neben dem individuellen Fachwissen vor allem: umfassendes und aktuelles Fachwissen.

Als gewerkschaftsunabhängige Instanz unterstützt die Unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB die Betriebsräte bei ihrer wichtigen Aufgabe. Zu den Leistungen zählen unter anderem Seminarangebote, individuelles Coaching und rechtliche Beratung. Fragen Sie uns direkt – wir sind gerne für Sie da!

Sind Sie schon
überzeugt?
Online Mitgliedsantrag
Sie wollen mehr
wissen?
AUB Ansprechpartner