Höherer Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde

Minijob-Grenze: Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 auf 538 Euro im Monat.

Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis 31.12.2024 die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Azubilohn: Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab 01.01.2024 beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener: In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen höhere Beiträge für Gutverdiener bis zu 7550 Euro pro Monat im Westen 7450 Euro im Osten fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 5175 Euro.

Bürgergeld: Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro

Kürzungen beim Elterngeld: Elterngeld als Lohnersatzleistung ab 01.04.2024 nur noch an Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 200 000 Euro, für Alleinerziehende 150 000 Euro. Die Pläne sind aber noch nicht endgültig beschlossen und sollen nur für Eltern gelten, deren Kind ab 31.03.2024 geboren wird.

Einkommenssteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, derzeit wird von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Es können sich noch Änderungen ergeben.

Mehr Geld für Pflegekräfte: Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab 01.05.2024 einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 19,50 Euro, Qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegehilfskräfte 15,50 Euro. 

Pflegegeld steigt: Das Pflegegeld steigt um fünf Prozent, also je nach Pflegestufe monatlich 16 bis 45 Euro mehr, ebenso in der ambulanten Pflege. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. 

Pflegekasse erhöht Zuschläge: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen um 5 bis 10 Prozent.

Heizung bei Neubau: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Deutschlandticket: Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen

E-Auto-Förderung: Strengere Richtlinien für E-Auto Förderung: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45 000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich.

Blackbox fürs Auto: Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein.

E-Rezept: Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Sie können per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte eingelöst werden.

Einheitliche Ladekabel: Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden ab 28.12.2024 zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet.

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