Na klar, den Begriff „Bildungsurlaub“ haben Sie sicherlich schon häufiger gehört. Allerdings zeigt die Erfahrung: Ein Großteil der Arbeitnehmenden weiß nicht, wie es um den rechtlichen Anspruch bestellt ist, was sich hinter Begriffen wie Bildungsfreistellung oder Bildungszeit verbirgt – und wie Sie Bildungsurlaub richtig beantragen. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema. Erfahren Sie, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat, was während dieser Zeit erlaubt ist und worin die Unterschiede zur Fortbildung liegen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Definition: Was ist Bildungsurlaub?
  2. Bildungsurlaub Voraussetzungen: Regeln in den Bundesländern
  3. Anspruch auf Bildungsurlaub
  4. Was ist im Bildungsurlaub erlaubt?
  5. Der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Fortbildung
  6. Wie beantragt man Bildungsurlaub?
  7. Fazit

Definition: Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit (je nach Bundesland), ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Das Ziel des Bildungsurlaubs ist es, Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre beruflichen und persönlichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, ohne dabei ihren Urlaubsanspruch oder ihr Gehalt zu verlieren. Insgesamt unterstützt die Bildungsfreistellung das Konzept des lebenslangen Lernens und erleichtert es Berufstätigen, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

„In den meisten Bundesländern in Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die genaue Dauer und die Bedingungen können jedoch je nach Bundesland variieren“, erklärt die AUB-Rechtsexpertin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ingrid Brand-Hückstädt. Typischerweise umfasst der Bildungsurlaub fünf Tage pro Jahr, in manchen Fällen können diese Tage auch auf zwei Jahre angerechnet werden, sodass sich ein Anspruch von zehn Tagen ergibt.

Bildungsurlaub Voraussetzungen: Regeln in den Bundesländern

In Deutschland sind die Regelungen für Bildungsurlaub Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland eigene Gesetze und Bestimmungen erlassen hat. Diese Regelungen bestimmen, unter welchem Namen der Bildungsurlaub bekannt ist und wie die genauen Bedingungen aussehen.  Ein ausführlicher, weiterer Blogartikel beschäftigt sich ausführlich mit den Vorgaben in den einzelnen Bundesländern. Hier finden Sie vorab eine kurze Übersicht der wichtigsten Details:

  • Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz (BzG BW) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr. Die Bildungsmaßnahme muss mindestens drei Tage dauern.
  • Bayern: Kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz. Es bestehen spezielle Regelungen für politische Bildung.
  • Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) – Anspruch auf zehn Tage in zwei Jahren.
  • Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) – Anspruch auf zehn Tage in zwei Jahren.
  • Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz (BremBUG) – Anspruch auf zehn Tage in zwei Jahren.
  • Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG) – Anspruch auf zehn Tage in zwei Jahren.
  • Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz (BfG M-V) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr.
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr.
  • Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr.
  • Rheinland-Pfalz: Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) – Anspruch auf zehn Tage in zwei Jahren.
  • Saarland: Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) – Anspruch auf sechs Tage pro Jahr.
  • Sachsen: Kein allgemeines Bildungsurlaubsgesetz.
  • Sachsen-Anhalt: Bildungsfreistellungsgesetz (BiFG LSA) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr.
  • Schleswig-Holstein: Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG S-H) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr.
  • Thüringen: Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) – Anspruch auf fünf Tage pro Jahr.

Gesetze zum Bildungsurlaub

Jedes dieser Gesetze legt fest, unter welchen Bedingungen Bildungsurlaub gewährt wird, welche Bildungsmaßnahmen anerkannt werden und wie die Freistellung beantragt werden muss. Es ist daher wichtig, sich genau über die Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren.

Anspruch auf Bildungsurlaub

Die Frage, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat, ist entscheidend für Arbeitnehmer, die von dieser Möglichkeit profitieren möchten. Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer in Deutschland, abhängig vom jeweiligen Bundesland, Anspruch auf Bildungsurlaub. Dazu gehören:

  • Vollzeitbeschäftigte: Arbeitnehmer, die in einem Vollzeitverhältnis stehen, haben in den meisten Fällen Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Teilzeitbeschäftigte: Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch, jedoch wird die Anzahl der Tage oft anteilig berechnet.
  • Auszubildende: In vielen Bundesländern haben auch Auszubildende Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings kann die Anzahl der Tage geringer sein.

Voraussetzungen für Bildungsurlaub

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bildungsurlaub können leicht variieren, aber grundsätzlich müssen Arbeitnehmer meist mindestens sechs Monate in ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis tätig sein. In einigen Bundesländern gibt es spezielle Regelungen für kleinere Unternehmen oder bestimmte Berufsgruppen.

Beispielsweise haben Arbeitnehmer in Berlin und Brandenburg nach sechs Monaten Beschäftigungsdauer Anspruch auf Bildungsurlaub, während in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen keine Wartezeit erforderlich ist. In Hessen hingegen müssen Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate im Unternehmen tätig sein, bevor sie Bildungsurlaub beanspruchen können.

Wer trägt die Kosten der Bildungsfreistellung?

Während des Bildungsurlaubs wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt, jedoch müssen die Kosten für die Weiterbildung wie Kursgebühren und Reisekosten in der Regel vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Gut zu wissen: Es gibt Förderprogramme, die diese Kosten teilweise abdecken können.

Was ist im Bildungsurlaub erlaubt?

Die Frage, was eigentlich im Bildungsurlaub erlaubt ist – und was nicht –, wird häufig kontrovers diskutiert. Fachanwältin Ingrid Brand-Hückstädt dazu: „Grundsätzlich gilt, dass Bildungsurlaub für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden muss. Diese können sowohl beruflich als auch politisch oder gesellschaftlich orientiert sein.“ Zu erlaubten und gängigen Themen und Inhalten für Bildungsurlaub gehören beispielsweise:

  • Sprachkurse: Zum Erlernen oder Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen.
  • Fachspezifische Weiterbildungen: Kurse und Seminare, die spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten für den aktuellen Beruf vermitteln.
  • Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung: Kurse, die Soft Skills wie Kommunikationsfähigkeiten, Zeitmanagement oder Stressbewältigung fördern.
  • Politische Bildung: Seminare und Kurse, die Wissen über politische Systeme, Demokratie und gesellschaftliche Zusammenhänge vermitteln.
  • Gesundheitskurse: Maßnahmen zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit, wie z. B. Yoga oder Stressmanagement.

Auf offizielle Anerkennung achten

Die Bildungsmaßnahme muss in der Regel von einer anerkannten Bildungseinrichtung angeboten werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es ist ratsam, sich vor der Buchung eines Kurses über die Anerkennung als Bildungsurlaub zu informieren, um sicherzustellen, dass die Freistellung vom Arbeitgeber genehmigt wird.

Der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Fortbildung

Ein weiteres Thema, das oft Verwirrung stiftet, ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Fortbildung. Während beide Lernformate darauf abzielen, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitnehmer zu erweitern, bestehen dennoch erhebliche Unterschiede. Vergleichen wir daher Bildungsurlaub und Fortbildung miteinander:

  • Bildungsurlaub: Gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Bildungsmaßnahmen. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, und die Maßnahmen können beruflich, politisch oder gesellschaftlich orientiert sein. Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern als Anspruch im Arbeitsrecht verankert.
  • Fortbildung: Nicht zwingend gesetzlich geregelt und oft auf die berufliche Weiterbildung beschränkt. Fortbildungen können vom Arbeitgeber gefördert oder finanziert werden, beinhalten aber in der Regel keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Fortbildungen sind meist spezifischer auf den aktuellen Beruf ausgerichtet und zielen darauf ab, die berufliche Qualifikation und Karrierechancen zu verbessern.

Bildungsurlaub bietet somit eine breitere Palette an Bildungsmöglichkeiten und einen rechtlichen Anspruch auf Freistellung, während Fortbildungen spezifischer und häufig enger mit dem aktuellen Job verbunden sind.

Wie beantragt man Bildungsurlaub?

Bei der Beantragung von Bildungsurlaub kann es schnell passieren, dass Sie wichtige Regeln nicht beachten oder beispielsweise Fristen versäumen. Hier sind die allgemeinen Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland: Da die Gesetze und Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sind, sollten Sie sich zunächst über die spezifischen Bestimmungen in Ihrem Bundesland informieren.
  • Wählen Sie eine anerkannte Bildungsmaßnahme aus: Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewählte Weiterbildungsmaßnahme von einer anerkannten Bildungseinrichtung angeboten wird und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Stellen Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über Ihren Wunsch, Bildungsurlaub zu nehmen. Geben Sie dabei alle notwendigen Informationen zur Bildungsmaßnahme, einschließlich des Anbieters, des Zeitraums und der Inhalte, an. In den meisten Fällen sollte der Antrag mindestens vier bis sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
  • Warten Sie auf die Genehmigung: Ihr Arbeitgeber muss Ihrem Antrag zustimmen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. In einigen Bundesländern ist eine Ablehnung nur unter bestimmten Bedingungen möglich, und Sie haben das Recht, die Ablehnung überprüfen zu lassen.
  • Nehmen Sie an der Bildungsmaßnahme teil: Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, können Sie an der Bildungsmaßnahme teilnehmen. Achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen und Bestätigungen über Ihre Teilnahme und die Inhalte der Bildungsmaßnahme aufzubewahren.
  • Nachweis der Teilnahme: Nach Abschluss der Bildungsmaßnahme sollten Sie Ihrem Arbeitgeber eine Teilnahmebestätigung vorlegen. Diese Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass Sie die Zeit tatsächlich für den Bildungsurlaub genutzt haben und ist wichtig für die Dokumentation im Unternehmen.

Fazit

Bildungsurlaub ist ein wertvolles Instrument für Arbeitnehmer, um sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln, ohne dafür reguläre Urlaubstage in Anspruch zu nehmen oder auf Gehalt verzichten zu müssen. In den meisten Bundesländern gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und nutzen Sie diese Chance, um neue Fähigkeiten zu erwerben oder bestehende zu vertiefen. Für weitere Fragen steht Ihnen gerne die AUB Geschäftsstelle zur Verfügung.

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