Mit der Geburt eines Kindes beginnt ein vollkommen neuer Lebensabschnitt. Zusätzliche Verantwortung, täglich neue Erlebnisse und viele glückliche Momente kommen auf die werdenden Eltern zu. Gleichzeitig sind auch viele organisatorische und finanzielle Aspekte zu regeln, zum Beispiel was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft. Mit Instrumenten wie Elternzeit und Elterngeld unterstützt der Staat die Eltern dabei. Was es mit Elternzeit und Elterngeld auf sich hat und was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Vorteile bieten Elternzeit und Elterngeld?
  2. Elternzeit und Elterngeld: Das sind die Unterschiede
  3. Elterngeld: Alle Varianten im Überblick
  4. Fragen und Antworten zu Elternzeit und Elterngeld
  5. Fazit: Elternzeit und Elterngeld gründlich planen

Welche Vorteile bieten Elternzeit und Elterngeld?

Zeit für die Familie haben, sich und voll ganz um das Baby kümmern: Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber die Elternzeit ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um einen Rechtsanspruch für alle Berufstätigen. Bis zu drei Jahre lang können Sie ohne Lohnfortzahlung vom Arbeitsplatz freistellen lassen, um sich der Familie zu widmen, und können danach ohne Einschränkungen in den Beruf zurückkehren. Alle weiteren Details zur Elternzeit beschreiben wie in einem separaten Artikel auf unserer Webseite [BITTE INTERN VERLINKEN]. Allerdings zahlt der Arbeitgeber während der Elternzeit kein Gehalt aus.

Um die finanzielle Situation für junge Eltern zu entspannen, hat der Gesetzgeber zusätzlich zur Elternzeit das staatliche Instrument des Elterngeldes geschaffen. Bei Elterngeld handelt es sich um eine staatliche, finanzielle Unterstützung, die Gehaltseinbußen zumindest teilweise ausgleichen soll. Deshalb definiert sich die Höhe des Elterngelds durch das bisherige Gehalt, die individuelle Lebenssituation und die Elterngeld-Variante, die Sie wählen.

Elterngeld selbst online berechnen

Mit dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums ist es möglich, erste individuelle Prognosen zur Höhe des zu erwartenden Elterngeldes anzustellen. Um Elterngeld in Anspruch nehmen zu können, ist eine schriftliche Antragstellung bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle notwendig. Dort bestehen in aller Regel auch Beratungsangebote. Antragsformulare finden Sie ebenfalls online auf dem Familienportal des Bundes.

Elternzeit und Elterngeld: Das sind die Unterschiede

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Elternzeit und Elterngeld: Während die Elternzeit nur von Beschäftigten in einem festen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden kann, steht Elterngeld auch weiteren Personengruppen offen. Dazu zählen zum Beispiel Selbstständige und Gewerbetreibende: Sie haben zwar keinen Anspruch auf Elternzeit, können aber Elterngeld beantragen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden nach der Geburt ihres Kindes reduzieren.

Zeiträume aufeinander abstimmen

Elterngeld wird auf Basis der Lebensmonate des Kindes gezahlt. Elternzeit hingegen kann individuell zwischen den Eltern und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Also ist es sinnvoll, beide Zeiträume aufeinander abzustimmen. Ein weiterer Unterschied: Während Elternzeit ein Rechtsanspruch ist, den Sie bei Ihrem Arbeitgeber anmelden, ist Elterngeld eine davon unabhängige finanzielle Leistung, die Sie entsprechend bei den zuständigen Behörden beantragen müssen. Dabei sind nicht nur die notwendigen Voraussetzungen, sondern auch verschiedene Alternativen und Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten.

Elterngeld: Alle Varianten im Überblick

Bei der Beantragung von Elterngeld haben Sie die Wahl zwischen insgesamt drei Varianten, die ihre jeweiligen Vorteile bieten. Auch Kombinationen davon sind möglich, um die Ausgestaltung des Elterngeldes bestmöglich an ihre individuelle Lebens- und Familiensituation anzupassen. Hier die drei Varianten im Überblick:

1.   Basiselterngeld

Basiselterngeld wird für maximal 12 Lebensmonate ausgezahlt. Zwei zusätzliche Monate kommen hinzu, wenn beide gemeinsam das Elterngeld beantragen. In diesem Zusammenhang spricht man häufig von „Partnermonaten“. Das Basiselterngeld beträgt üblicherweise 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. Wenn parallel Einkünfte erzielt werden, beträgt das Basiselterngeld 65 Prozent des Unterschieds zwischen dem Netto-Einkommen vor der Geburt und danach.

2.   ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wird doppelt so lange ausgezahlt wie das Basiselterngeld. Dafür ist das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Somit ist es ein von vielen Eltern genutzter Weg, um Elterngeld über zwei volle Jahre der Elternzeit zu beziehen und somit beide Instrumente aufeinander anzupassen.

3.   Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ermöglicht zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Davon profitieren Eltern, die sich die Elternzeit aufteilen. Als Partnerschaftsbonus können beide Elternteile jeweils 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten.

Elternzeit und Elterngeld: Die individuell passende Lösung finden

Ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus, der Partnerschaftsbonus oder eine Kombination daraus für Sie die beste Lösung darstellen, hängt von vielen individuellen Faktoren und den Lebensumständen ab. Eine nützliche Entscheidungshilfe ist der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums. Zusätzlich bietet die Broschüre “Elternzeit und Elterngeld”, die kostenfrei zum Download bereitsteht, viele nützliche Informationen.

Fragen und Antworten zu Elternzeit und Elterngeld

Mit dem Elterngeld verbinden sich in der Praxis viele weitere Fragen. Hier finden Sie Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen und Themen.

Dazu verdienen beim Elterngeld – wie viel ist möglich?

Beim Elterngeld gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst geringfügige Beschäftigungen wirken sich somit direkt auf die Höhe des Elterngeldes aus.

Schwanger in Elternzeit – was passiert?

Frauen, die während einer laufenden Elternzeit erneut schwanger werden, können für das weitere Kind ebenfalls Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber anmelden. Dabei läuft die erste Elternzeit wie geplant weiter. Eine zweite Elternzeit kann erst danach beginnen. Alternativ ist es möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um den Mutterschutz zu nutzen. Das gilt beispielsweise auch, wenn Sie im 2. Jahr oder 3. Jahr der Elternzeit wieder schwanger werden.

Elternzeit 2. Jahr wieder schwanger: Was bedeutet das für das Elterngeld?

In diesem Fall profitieren Sie vom sogenannten „Geschwisterbonus“. Das Elterngeld wird dann um 10 Prozent erhöht.

Bleibt die Krankenversicherung während der Elternzeit bestehen?

Ja, während der Elternzeit sind Sie üblicherweise so krankenversichert wie bisher – egal ob Sie vorher gesetzlich krankenversichert oder privat krankenversichert waren. Die zu entrichtenden Beiträge können sich jedoch ändern. Dazu können Sie sich am besten bei Ihrer Krankenversicherung beraten lassen.

Fazit: Elternzeit und Elterngeld gründlich planen

Elternzeit und Elterngeld sind wichtige Instrumente, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und gerade die ersten Lebensmonate, die für die frühkindliche Entwicklung so wichtig sind, harmonisch zu gestalten. Werdende Eltern sollten die Monate der Schwangerschaft daher aktiv nutzen, um sich über alle Optionen zu informieren und die ideal passende Lösung zu finden. Ihre Ansprechpartner beim AUB stehen Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

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