Unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB weist Ideen für eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten energisch zurück

Gibt es bald in vielen Betrieben Arbeitnehmende erster und zweiter Klasse? Diese Sichtweise drängt sich auf, falls sich umstrittene Ideen von Gewerkschaftsseite durchsetzen sollten – und nur noch Gewerkschaftsmitglieder von verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen profitieren würden. Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB e. V. weist diesen Vorstoß vehement zurück.

Rainer Knoob, Vorstandsvorsitzender der AUB, erklärt dazu: „Mit dem Solidaritätsversprechen, das eigentlich zur DNA von Gewerkschaften gehören sollte, hat eine derartige Denkweise aus meiner Sicht nichts mehr zu tun. Wir bestehen als AUB klar darauf, dass die Ergebnisse von Tarifverhandlungen nicht nur für ausgewählte Personengruppen gelten können. Insbesondere bei Haus-Tarifverträgen, bei denen der Betriebsrat noch nicht mal einen Anspruch hat, bei den Verhandlungen dabei zu sein, ist diese Praxis absolut ungerecht.“

Massive Ungleichbehandlung droht

Die Beispiele für das fragwürdige Vorgehen der Gewerkschaften häufen sich in jüngster Zeit, so Knoobs Einschätzung. So sieht die Ende Juni erfolgte Einigung in der Chemieindustrie einen zusätzlichen Urlaubstag für Mitglieder der IGBCE vor.  Aus Sicht der AUB handelt es sich damit um eine massive Ungleichbehandlung von Arbeitnehmenden. „Wenn man bedenkt, dass laut offiziellen Statistiken gerade einmal jeder sechste Arbeitnehmende überhaupt noch Mitglied einer Gewerkschaft ist, zeigt dies, dass es den Gewerkschaften nicht um die Interessen der Gesamtbelegschaften geht, sondern offenbar um Mitgliederwerbung. Und diese Ungleichbehandlung droht unweigerlich auch zu einer Spaltung in vielen Belegschaften zu führen“, so Rainer Knoob weiter.

Tarifverhandlungen für alle

Zudem steht dieses Vorgehen nach seinen Worten im Widerspruch zum Alleinvertretungsanspruch der Gewerkschaften: „Wenn lediglich Gewerkschaften die Seite der Arbeitnehmenden bei Tarifverhandlungen vertreten dürfen, haben sie die Interessen der Gesamtbelegschaft zu berücksichtigen – nicht nur die ihrer Mitglieder.“

Betriebsfrieden in Gefahr

Neben dieser grundsätzlichen Kritik führt Rainer Knoob weitere fragwürdige Aspekte an: „Die betroffenen Arbeitnehmenden zum Beispiel in der Chemieindustrie müssten nun gegenüber ihrem Arbeitgeber offenlegen, dass sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, um tatsächlich vom zusätzlichen Urlaubstag zu profitieren – aber möchte wirklich jeder, dass der Arbeitgeber diesen Status kennt? Das dürfte auch zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen führen und den Betriebsfrieden erheblich beeinträchtigen. Das kann doch niemand wollen!“

Grundlagen des Tarifrechts

Zum Hintergrund: Voraussetzung für einen Anspruch auf tarifliche Leistungen ist die Tarifgebundenheit beider Parteien. Der Arbeitgeber muss Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband sein, der Arbeitnehmer Mitglied in der entsprechenden Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Weil das gesetzlich so vorgesehen ist, werden häufig in der Praxis auch den nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmenden tarifliche Leistungen gewährt. Rechtsgrundlage ist dann die individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarung, in der auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird.

Arbeitgeber gewähren in den meisten Fällen zur Sicherung des Betriebsfriedens, für ein Gleichgewicht zwischen Entgelt und Leistung im Betrieb oder Unternehmen sowie angesichts des bestehenden Fachkräftemangels Arbeitnehmenden des Betriebes das gleiche Entgelt für die gleiche Tätigkeit – unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit.

Diese Praxis versuchen Gewerkschaften, insbesondere die IGBCE, durch sogenannte Differenzierungs- oder Sperrklauseln in Tarifverträgen auszuhebeln, indem sie bei Tarifabschlüssen bestimmte Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder ermöglichen wollen und nicht organisierte Arbeitnehmende ausgeschlossen werden sollen – und das, obwohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) solche Klauseln für unwirksam erklärt hat. Beim jetzigen Präzedenzfall in Form des zusätzlichen Urlaubstages steht zu erwarten, dass viele Arbeitgeber im Sinne einer Gleichbehandlung diesen Vorteil der Gesamtbelegschaft einräumen – spätestens dann, wenn Nicht-Gewerkschaftsmitglieder energisch darauf bestehen.

Unsolidarität trägt die AUB nicht mit

Das Fazit von Rainer Knoob lautet daher: „Mit diesem Ansinnen von Gewerkschaftsseite würde sich in vielen Betrieben massive Unsolidarität breitmachen. Das ist eine Entwicklung, die wir als AUB nicht akzeptieren können und die wir aufs Schärfste ablehnen.“

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