Wann beginnt der wohlverdiente Ruhestand? Wann kann man sich mit mehr Zeit der Familie und den Hobbys widmen? Der Zeitpunkt für den frühestmöglichen Eintritt in die Rente beschäftigt viele Arbeitnehmende. In dem folgenden Artikel erfahren Sie, wann genau Sie in Rente gehen können, wie Sie den Renteneintritt berechnen – und welche Möglichkeiten es gibt, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Tabelle: Wann kann ich regulär in Rente gehen?
  2. Renteneintritt berechnen: So ermitteln Sie Ihren persönlichen Termin
  3. Vorzeitiger Renteneintritt: Welche Möglichkeiten gibt es?
  4. Rente vorbereiten: Einfluss auf die Rentenhöhe und das Renteneintrittsdatum
  5. Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt: Was gilt steuerlich?
  6. Fazit

Tabelle: Wann kann ich regulär in Rente gehen?

Grundsätzlich hängt der Zeitpunkt des regulären Renteneintritts von Ihrem Geburtsjahr ab. Seit der Rentenreform von 2012 erfolgt eine schrittweise Anhebung des regulären Renteneintrittsalters. Wer beispielsweise 1964 oder später geboren wurde, kann erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Die schrittweise Anhebung gestaltet sich aktuell (Stand: Juni 2025) folgendermaßen:

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenze
bis 194665 Jahre
194765 Jahre + 1 Monat
194865 Jahre + 2 Monate
194965 Jahre + 3 Monate
195065 Jahre + 4 Monate
195165 Jahre + 5 Monate
195265 Jahre + 6 Monate
195365 Jahre + 7 Monate
195465 Jahre + 8 Monate
195565 Jahre + 9 Monate
195665 Jahre + 10 Monate
195765 Jahre + 11 Monate
1958 bis 1963schrittweise auf 67 Jahre steigend
ab 196467 Jahre

Renteneintritt berechnen: Ermitteln Sie Ihren persönlichen Termin

Um Ihren genauen Renteneintritt zu berechnen, benötigen Sie folgende Informationen:

  • Ihr Geburtsdatum
  • Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge (Versicherungsjahre)
  • Eventuelle Sonderzeiten wie Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen dazu einen praktischen Renteneintrittsrechner an, der alle relevanten Kriterien berücksichtigt. Das Tool unterstützt Sie aber nicht nur dabei, das voraussichtliche Renteneintrittsdatum zu ermitteln, sondern zeigt auch eventuelle Abschläge oder Zuschläge auf, falls Sie von der Regelaltersgrenze abweichen möchten.

Wichtige Informationsschreiben der Rentenversicherung

Damit Sie Ihre Ruhestandsplanung fundiert angehen können, informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig über Ihre Ansprüche. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten gesetzlich Versicherte jährlich eine sogenannte Renteninformation, sofern mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten vorliegen. Diese enthält unter anderem Angaben zur bisherigen Rentenanwartschaft und zur voraussichtlichen Höhe der Altersrente.

Ab dem 55. Lebensjahr folgt zusätzlich alle drei Jahre die Rentenauskunft, die deutlich detaillierter ist: Sie umfasst auch Hochrechnungen zur Regelaltersrente, Informationen zu Renten wegen Erwerbsminderung sowie zu einer möglichen Hinterbliebenenrente. Beide Schreiben dienen als wichtige Grundlage für Ihre individuelle Vorsorgeplanung und sollten sorgfältig geprüft werden. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater.

Vorzeitiger Renteneintritt: Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein vorzeitiger Renteneintritt ist grundsätzlich möglich, jedoch aus naheliegenden Gründen mit finanziellen Abschlägen verbunden. Jeder Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, reduziert Ihre monatliche Rentenzahlung um etwa 0,3 Prozent. Bei beispielsweise drei Jahren vorzeitigem Renteneintritt belaufen sich diese Abschläge auf insgesamt 10,8 Prozent.

Die häufigsten Gründe für einen vorzeitigen Renteneintritt sind:

  • Persönliche oder gesundheitliche Belastungen
  • Familiäre Verpflichtungen
  • Wunsch nach mehr Freizeit oder einer höheren Lebensqualität

Unsere Empfehlung: Wägen Sie die finanziellen Konsequenzen sorgfältig ab und planen Sie frühzeitig.

Frühestmöglicher Renteneintritt: Rente mit 63 und andere Optionen

Ein weiterhin beliebter Weg, frühzeitig in Rente zu gehen, ist die sogenannte „Rente mit 63“. Diese Regelung gilt für Personen, die mindestens 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen können (Stand: Juni 2025). Allerdings erfolgt auch hier in den kommenden Jahren eine schrittweise Anhebung des Eintrittsalters von 63 auf 65 Jahre.

GeburtsjahrgangFrühestmöglicher Renteneintritt
bis 195263 Jahre
195363 Jahre + 2 Monate
195463 Jahre + 4 Monate
195563 Jahre + 6 Monate
195663 Jahre + 8 Monate
195763 Jahre + 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre + 2 Monate
196064 Jahre + 4 Monate
196164 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre + 10 Monate
ab 196465 Jahre

Besonderheiten: Schwerbehinderung und Renteneintritt

Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent Grad der Behinderung) gelten besondere Regelungen. Sie können früher ohne oder mit geringeren Abschlägen in Rente gehen. Dabei erfolgt ebenfalls eine schrittweise Anhebung des frühestmöglichen Renteneintritts:

GeburtsjahrgangMöglicher Renteneintritt bei Schwerbehinderung
bis 1951ab 60 Jahren
1952 bis 1964schrittweise auf 62 steigend
ab 196462 Jahre

Unser Tipp: Nutzen Sie die Rentenrechner sowie die persönlichen Beratungsangebote der Rentenversicherung, um die individuellen Bedingungen genau zu ermitteln.

Rente vorbereiten: Einfluss auf die Rentenhöhe und das Renteneintrittsdatum

Je früher Sie sich mit Ihrer Altersvorsorge und dem Renteneintritt auseinandersetzen, desto besser lassen sich finanzielle und persönliche Weichen stellen. Schon ab etwa 50 oder 55 Jahren sollten Sie Ihre bisherige Berufsbiografie überprüfen, eventuelle Rentenlücken identifizieren und mögliche Zusatzversicherungen oder freiwillige Beiträge in Betracht ziehen. Frühzeitige Planung schafft nicht nur Klarheit über das spätere Einkommen, sondern ermöglicht es auch, gezielt Modelle wie Altersteilzeit oder den gleitenden Übergang in den Ruhestand zu nutzen.

Altersteilzeit: Aktuelle Regelungen im Überblick

Die Altersteilzeit bietet die Möglichkeit, schon vor dem regulären Renteneintritt schrittweise kürzerzutreten. Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Um Anspruch darauf zu haben, müssen Arbeitnehmende mindestens 55 Jahre alt sein und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

In der Regel wird dabei das Arbeitsverhältnis auf die Hälfte reduziert – bei weiterhin hälftigem Gehalt und einem Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber. Diese Regelung endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder dem vorzeitigen Renteneintritt. Weitere Details können Sie in unserem Blogartikel zur Altersteilzeit nachlesen.

Tipps: Die spätere Rentenhöhe selbst beeinflussen

Eine gute Vorbereitung auf den Renteneintritt ist essentiell, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und somit den Ruhestand individuell nach Ihren Vorstellungen gestalten zu können. Folgende Faktoren helfen Ihnen, die Rentenhöhe und das Renteneintrittsdatum aktiv zu beeinflussen:

  • Zusätzliche freiwillige Beiträge: Diese erhöhen Ihre spätere Rentenzahlung.
  • Private Altersvorsorge: Ergänzende Maßnahmen, wie Riester- oder Betriebsrente, sichern Sie zusätzlich ab.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Teilzeit und Altersteilzeit ermöglichen einen sanften Übergang in die Rente.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die Ihnen eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bietet.

Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt: Was gilt steuerlich?

Wer im Rentenalter weiterarbeiten möchte, kann dies selbstverständlich tun. Die Bundesregierung plant derzeit sogar, steuerliche Erleichterungen einzuführen, um diese Option attraktiver zu gestalten – und um somit ein Instrument gegen den akuten Fachkräftemangel in vielen Branchen bereitzuhalten. Die Pläne der Bundesregierung zielen darauf ab, im regulären Ruhestand 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen zu können.

Heute (Stand: Juni 2025) gelten folgende steuerliche Regelungen:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach Renteneintritt bleibt steuerpflichtig.
  • Spezielle Freibeträge und begünstigte Besteuerungsregelungen verringern jedoch die Steuerlast.

Die zukünftigen gesetzlichen Veränderungen könnten die steuerlichen Vorteile für Ruheständler also noch verbessern und somit eine berufliche Tätigkeit für ältere Arbeitnehmende attraktiver machen.

Branchen mit guten Chancen auf Weiterbeschäftigung im Ruhestand

In einigen Berufsfeldern ist die Nachfrage nach erfahrenen Fachkräften besonders hoch – auch jenseits der Regelaltersgrenze. Dazu zählen unter anderem das Handwerk, der Gesundheitsbereich, Bildungseinrichtungen, öffentliche Verwaltungen sowie der Tourismus- und Kulturbereich. Gerade kleine und mittlere Unternehmen schätzen das Know-how und die Verlässlichkeit älterer Mitarbeitenden und bieten häufig flexible Beschäftigungsmodelle an – sei es als Minijob, Teilzeit oder projektbezogene Beratung.

Beruflich aktiv bleiben – auch aus persönlicher Sicht lohnenswert

Wer auch im Ruhestand weiterarbeiten möchte, tut dies nicht nur wegen des Geldes. Viele ältere Menschen berichten, dass ihnen ihre Tätigkeit Struktur, soziale Kontakte und eine erfüllende Aufgabe im Alltag bietet. Keine Frage: Eine Aufgabe, die Sinn stiftet, bildet einen wesentlichen Bestandteil eines erfüllten Lebens.

Erfolgreiche Beispiele für das Arbeiten auch im Alter gibt es mehr als genug: So kann etwa eine frühere Lehrkraft als VHS-Dozentin weiterhin ihr Wissen weitergeben, ein Ruheständler als nebenberufliche Stadtführer neue Perspektiven auf seine Heimatstadt vermitteln oder ein Ingenieur mit jahrzehntelanger Erfahrung projektweise beratend tätig sein. Diese Aktivitäten fördern das geistige Wohlbefinden, erhalten die Selbstständigkeit und geben das Gefühl, weiterhin gebraucht zu werden.

Fazit

Die Frage „Wann kann ich in Rente gehen?“ lässt sich nur individuell beantworten. Abhängig von Geburtsjahr, Versicherungszeiten, persönlicher und gesundheitlicher Situation können Sie Ihren Renteneintritt planen. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie Rentenrechner und Beratungsangebote, informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten – und denken Sie auch darüber nach, ob Sie nicht im Ruhestand weiter mit einer beruflichen Tätigkeit zumindest stunden- oder tageweise aktiv bleiben möchten. Die AUB als starke Gemeinschaft begleitet Sie auf diesem Weg!

Sind Sie schon
überzeugt?
Online Mitgliedsantrag
Sie wollen mehr
wissen?
AUB Ansprechpartner