Vermögenswirksame Leistungen: Ein sperriger Begriff, hinter dem sich geldwerte Vorteile für Arbeitnehmende verbergen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Beschäftigte bares Geld verschenken, egal ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit.
Was hat es mit vermögenswirksamen Leistungen auf sich? Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen unter Umständen jeden Monat Geld für Ihren Vermögensaufbau. Doch das geschieht nur, wenn Sie dies aktiv einfordern und die Beträge entsprechend anlegen.
In diesem Artikel finden Sie die nötigen Informationen dazu: Regeln, Fristen und mögliche Anlageformen in einfacher Sprache erklärt. Unser Tipp: Lassen Sie diese Möglichkeit auf Extra-Geld von Ihrem Arbeitgeber nicht ungenutzt.
Inhalt
- Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?
- Wer hat Anspruch auf die Zahlungen?
- Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?
- Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen für Sie als Arbeitnehmer?
- Was sind die wichtigsten Vorteile und Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen?
- Vermögenswirksame Leistungen wo anlegen: Welche Optionen gibt es?
- Wie können Sie vermögenswirksame Leistungen beantragen?
- Sind vermögenswirksame Leistungen steuerfrei oder abgabepflichtig?
- Wann dürfen Sie sich vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?
- Fazit
Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?
Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen Ihres Arbeitgebers, die direkt in einen speziellen, langfristig ausgerichteten Sparvertrag fließen. Der Staat fördert diese Form des Sparens in vielen Fällen noch mit einem Bonus.
Das Ziel von vermögenswirksamen Leistungen
Damit soll die private Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden. Der Gesetzgeber möchte Sie dabei unterstützen, ein finanzielles Polster für die Zukunft aufzubauen. Die genauen Rahmenbedingungen regelt das sogenannte Fünfte Vermögensbildungsgesetz.
Das Prinzip kurz und knapp erklärt: Ihr Arbeitgeber überweist den vereinbarten Betrag jeden Monat direkt an das Finanzinstitut, bei dem Sie den Sparvertrag abgeschlossen haben. Sie bauen auf diese Weise mit der Zeit ein Guthaben auf, ohne dass Sie dafür Geld von Ihrem regulären Nettoeinkommen abzweigen müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stuft diese Anlageform als besonders sicheren Weg zum systematischen Vermögensaufbau ein.
Wer hat Anspruch auf diese Zahlungen?
Grundsätzlich haben fast alle Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte die Möglichkeit, diese Sparform zu nutzen. Ingrid Brand-Hückstädt, renommierte Fachanwältin für Arbeitsrecht und AUB-Rechtsexpertin, klärt auf: „Ob Ihr Arbeitgeber aber tatsächlich Geld zuschießt, hängt von Ihrem Tarifvertrag, einer eventuellen Betriebsvereinbarung oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ab.“
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für diese Zahlung durch den Arbeitgeber. Daher lohnt sich immer ein genauer Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Tipp: Fragen Sie im Zweifel direkt in Ihrer Personalabteilung nach.
Doch selbst wenn Ihr Chef keinen Cent dazu gibt, können Sie einen solchen Sparvertrag eröffnen. Sie überweisen dann einfach Teile Ihres eigenen Gehalts. Das kann sich lohnen, weil Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?
Die maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber beträgt 40 Euro pro Monat, also bis zu 480 Euro im Jahr. Wie viel Sie konkret bekommen, ist jedoch branchenabhängig und wird vertraglich geregelt.
In vielen Branchen wie dem Bankgewerbe oder der Metallindustrie schöpfen die Unternehmen die vollen 40 Euro aus. Im öffentlichen Dienst fallen die Beträge oft geringer aus. Auszubildende erhalten oft einen höheren Betrag als ausgebildete Angestellte im gleichen Betrieb.
Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als 40 Euro, können Sie den Betrag aus eigener Tasche aufstocken. Ihr Chef zieht diesen Aufstockungsbetrag dann einfach von Ihrem Nettogehalt ab und überweist die volle Summe an das Finanzinstitut. So sichern Sie sich die maximal möglichen staatlichen Zulagen.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen für Sie als Arbeitnehmer?
Ja, die Leistungen lohnen sich für Arbeitnehmer fast immer. „Wenn Sie so wollen, handelt es sich um geschenktes Geld Ihres Arbeitgebers, das Sie ohne eigenen Aufwand für Ihren privaten Vermögensaufbau nutzen können. Wer darauf verzichtet, verschenkt also bares Geld“, sagt Ingrid Brand-Hückstädt.
Ein Pluspunkt ist die zusätzliche staatliche Förderung. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage bringt Ihnen jährlich nochmals zusätzliches Geld vom Staat ein.
Wichtig zu wissen: Im Jahr 2024 wurden die Einkommensgrenzen für diese Zulage stark angehoben, wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bekannt gab.
Aktuell haben Alleinstehende bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro Anspruch auf die Förderung. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 80.000 Euro. Damit profitieren inzwischen Millionen Beschäftigte mehr von diesem staatlichen Geldgeschenk als noch in den vergangenen Jahren.
Was sind die wichtigsten Vorteile und Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen?
- Der größte Vorteil ist der finanzielle Zuschuss von bis zu 480 Euro jährlich durch Ihren Arbeitgeber.
- Hinzu kommt die mögliche staatliche Arbeitnehmersparzulage. Bei Aktienfonds erhalten Sie 20 Prozent vom Staat auf die eingezahlte Summe, bei Bausparverträgen sind es 9 Prozent.
- Ein weiterer Vorteil ist der psychologische Effekt des automatischen Sparens. Da das Geld gar nicht erst auf Ihrem Girokonto landet, schaffen Sie quasi unbemerkt mit der Zeit ein finanzielles Polster.
- Zudem erzieht die vertragliche Laufzeit zu Disziplin. Sie legen das Geld langfristig an und profitieren dadurch besonders stark vom Zinseszinseffekt oder von den Renditen am Aktienmarkt.
Für den Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau ist dieses Instrument daher besonders geeignet.
Welche Nachteile sollte ich kennen?
- Der offensichtlichste Nachteil ist die lange Bindungsfrist des Geldes. Ein klassischer Vertrag läuft über sieben Jahre. In dieser Zeit kommen Sie in der Regel nicht an Ihr Erspartes heran, ohne staatliche Zulagen oder vertragliche Boni zu verlieren.
- Außerdem schränken die starren Regeln Ihre Flexibilität ein. Sie können den monatlichen Sparbetrag nicht jeden Monat beliebig anpassen oder mal eben eine Zahlung aussetzen.
- Der Vertrag fordert eine stetige und verlässliche Bedienung über die gesamte Laufzeit.
- Ein weiterer Punkt ist die Produktauswahl. Nicht jede Bank oder Bausparkasse bietet attraktive Konditionen für diese speziellen Sparverträge an.
- Manche Anbieter verlangen hohe Gebühren für die Kontoführung, die Ihre Rendite gerade bei geringen Sparraten schnell auffressen können.
Vermögenswirksame Leistungen wo anlegen: Welche Optionen gibt es?
Sie können Ihr Geld primär in Aktienfonds, Bausparverträge, die Tilgung eines Immobilienkredits oder in klassische Banksparpläne fließen lassen. Die Wahl der Anlageform hängt stark von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab.
Ein Banksparplan bietet hohe Sicherheit, bringt aber aktuell nur wenig Rendite. Ein Bausparvertrag eignet sich für Beschäftigte, die in der Zukunft ohnehin eine eigene Immobilie kaufen oder renovieren möchten. Die Tilgung eines laufenden Baukredits ist ebenfalls eine lukrative Variante.
Eine renditestarke Option ist die Anlage in Investmentfonds am Kapitalmarkt. Hier winken langfristig die höchsten Gewinne, allerdings tragen Sie auch das Risiko von Kursschwankungen. Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine schnelle Übersicht der Optionen:
| Anlageform | Sicherheit | Renditechancen | Staatliche Förderung (Zulage) |
| Banksparplan | Sehr hoch | Gering | Keine Zulage möglich |
| Bausparvertrag | Sehr hoch | Mittel | 9 % (max. 43 Euro/Jahr) |
| Aktienfonds | Mittel | Hoch | 20 % (max. 80 Euro/Jahr) |
| Baukredit-Tilgung | Sehr hoch | Hoch (Zinsersparnis) | 9 % (max. 43 Euro/Jahr) |
Warum ist für vermögenswirksame Leistungen ETF eine gute Anlageform?
Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines Aktienindex wie dem DAX oder MSCI World exakt nachbildet.
Da ein klassischer VL-Vertrag ohnehin über sieben Jahre läuft, passt ein ETF sehr gut zu diesem Anlagehorizont. Kursschwankungen an der Börse können über diesen langen Zeitraum gut ausgesessen werden. Historische Daten zeigen, dass breit gestreute ETFs über viele Jahre hinweg verlässliche und sehr attraktive Renditen erzielen.
Zudem gewährt der Staat gerade bei Aktienfonds die höchste Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent. Wenn Sie die maximal geförderten 400 Euro pro Jahr in einen ETF-Sparplan investieren, schenkt Ihnen der Staat jährlich 80 Euro dazu. Diese Kombination aus Rendite und Förderung macht diese Anlageform so beliebt.
Wie können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen beantragen?
Sie beantragen diese Leistungen, indem Sie sich zuerst für ein passendes Anlageprodukt entscheiden und bei einer Bank oder Bausparkasse einen entsprechenden Vertrag eröffnen. Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie von Ihrem Anbieter eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Dieses Papier geben Sie einfach in Ihrer Personalabteilung ab.
Die Personalabteilung kümmert sich um den Rest. Ab dem nächsten oder übernächsten Gehaltslauf wird das Geld automatisch von Ihrem Bruttolohn abgerechnet und an das Anlageinstitut überwiesen. Diese Beträge können weitere Instrumente wie eine betriebliche Altersvorsorge somit sinnvoll abrunden.
Sind vermögenswirksame Leistungen steuerfrei oder abgabepflichtig?
Nein, die Geldzahlungen Ihres Arbeitgebers sind leider nicht steuerfrei. Das Finanzamt behandelt die Überweisungen genau wie Ihr normales monatliches Gehalt. Das Geld ist in voller Höhe steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig.
Auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung wird der Betrag zunächst zu Ihrem Bruttogehalt addiert. Danach berechnet Ihr Arbeitgeber die fälligen Steuern und Sozialabgaben auf diese erhöhte Summe. Erst nach diesem Schritt wird der Sparbetrag vom verbleibenden Nettogehalt abgezogen und an die Bank überwiesen.
Das bedeutet in der Praxis, dass Sie für das zusätzliche Geld vom Chef geringfügig mehr Steuern und Abgaben zahlen. Der Vermögenszuwachs auf Ihrem Sparkonto übersteigt diese Abzüge jedoch bei Weitem.
Wie läuft die Abwicklung für die Steuererklärung?
Die Angabe in der Steuererklärung ist heute sehr einfach, da Ihre Bank die nötigen Daten elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Sie müssen diese elektronische Datenübermittlung bei Ihrer Bank nur einmalig genehmigen.
Damit Sie aber die staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten, müssen Sie zwingend eine Steuererklärung einreichen. Setzen Sie im Hauptvordruck beziehungsweise in der Anlage N das entsprechende Häkchen für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Wann dürfen Sie sich vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?
Sie können sich das angesparte Geld regulär nach Ablauf von sieben Jahren auszahlen lassen. Ein typischer Vertrag besteht dabei aus einer Ansparphase von sechs Jahren und einer anschließenden Ruhephase von einem Jahr.
Nach Ablauf dieser Frist haben Sie völlig freie Hand. Sie können sich das Geld auf Ihr Girokonto überweisen lassen, sich eine geplante Anschaffung davon leisten oder das Kapital für Ihre Altersvorsorge neu anlegen.
Sie können den Vertrag auch vor Ablauf der sieben Jahre kündigen. In diesem Fall verlieren Sie jedoch rückwirkend alle staatlichen Arbeitnehmersparzulagen. Zudem fordern viele Banken bei einer vorzeitigen Kündigung Vorfälligkeitsentschädigungen oder Strafgebühren.
Fazit
Das Modell der vermögenswirksamen Leistungen ist ein interessantes Instrument für jeden Beschäftigten. Es ermöglicht Ihnen, mit finanzieller Unterstützung Ihres Arbeitgebers und des Staates ein privates Vermögen aufzubauen.
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung und eröffnen Sie bei Interesse ein entsprechendes Anlagekonto. Unser Tipp: Werden Sie aktiv und verschenken Sie kein Geld, das Ihnen zusteht.
Die unabhängige Arbeitnehmervertretung AUB steht Ihnen bei Fragen zu Arbeitnehmerrechten stets zur Seite.